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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Oktober 2019 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Das Bürokratieentlastungsgesetz III
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Weniger Bürokratie ?


Dieses ist sicherlich nicht nur im Steuerrecht eines der dauerhaftesten Themen.
 
Deshalb ist es sinnvoll, sich ab und zu über Veränderungen bzw. Vereinfachungen zu informieren. Bitte bedenken Sie, dass Wissen über Anpassungen auch zu Ihrem Vorteil führen kann.
 
Am 24.10.19 hat der Bundestag das Bürokratieentlastungsgesetz III mit einigen Änderungen verabschiedet, die ich hier in Kürze darstellen möchte.

Abgabe Umsatzsteuervoranmeldungen
 
Ab den Jahr 2021, vorerst befristet bis 2026, soll für Existenzgründer die Abgabe nicht mehr monatlich sondern vierteljährlich erfolgen, wenn die zu schätzende voraussichtlich zu zahlende Umsatzsteuer nicht mehr als 7.500 EUR beträgt.

Hier könnte man sagen, dass es das „Wahlrecht“ vor Jahren schon mal gegeben hat und nun wieder unter anderer Definition wieder eingeführt wird. Ich finde es richtig und hoffe, dass es dieses Mal auch über das Jahr 2026 hinaus so bleibt.

Anhebung Kleinunternehmergrenze

Auch hier wurde die Gültigkeit ab dem Jahr 2021 der bisherigen Grenze von 17.500 auf 22.000 EUR erhöht. Die ältere Grenze gibt es schon eine sehr lange Zeit und wurde jetzt angepasst. Die zweite Grenze von 50.000 EUR bleibt unberührt.

Insgesamt finde ich es einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, da dadurch einigen Unternehmern die Verwaltungsarbeit in Form von Umsatzsteuer ausweisen/abführen erspart bleibt.

Erhöhung Verdienstgrenze - Kurzfristig Beschäftigte

Mit Beginn des Jahres 2020 soll die Pauschalierung von 25% Lohnsteuer durchgeführt werden dürfen, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag bei kurzfristig Beschäftige (derzeit 72 EUR) 120 EUR nicht überschreitet.

Auch das ist sicher, gerade im Hinblick auf die Diskussion Mindestlohn usw. mehr als angemessen.

Elektronische Krankheitsmeldungen

Besser bekannt auch als „gelber Schein“ muss bisher immer vom Arbeitnehmer sowohl der Krankenkasse, als auch dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Das lief in der Vergangenheit nicht immer reibungslos, weil häufig einer Seite etwas fehlte.

Diesem soll jetzt abgeholfen werden, insofern das alles elektronisch geschieht. Der Arzt meldet es der Krankenkasse und diese dann dem Arbeitgeber. Ob das alles so reibungslos funktioniert, oder es mehr als Anfangsprobleme gibt, wird man sehen.

Wenn es funktionieren sollte, dann kann man hier schon von einer Entlastung sprechen und Kosten reduzieren.

Es ist hier bei Weitem nicht alles nicht alles aufgeführt, sondern es handelt sich nur um einen Auszug diverser Änderungen. Bei Fragen zu diesen Themen besprechen Sie diese bitte mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens.



 

Bei Fragen zu diesem Thema besprechen Sie diese bitte mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens.
 
Ihr Steuerberater Sven Sievers

 



 

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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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