S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Mai 2024 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Mandanten-Information: Monat Mai 2024
Unternehmerischer Rechnungsempfänger müssen schon ab dem 01.01.2025 für den Empfang und die Verarbeitung der neuen E-Rechnungen bereit sein.
 

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, nach dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes wird die elektronische Rechnung (E -Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in den nächsten Jahren schrittweise zur Pflicht. Zwar hat der Gesetzgeber wegen des Umstellungsaufwands einigeÜ bergangsregelungen eingeführt, doch davon sollten Siesich nicht täuschen lassen. Der zeitliche Aufschub gilt nämlich nur für Rechnungsaussteller. Als unternehmerischer Rechnungsempfänger müssen Sie schon ab dem
01.01.2025 für den Empfang und die Verarbeitung der neuen E-Rechnungen bereit sein...


Die vollständige Publikation mit allen Informationen finden Sie hier in der Anlage (Format .pdf)

 
 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

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22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht, oder Änderungen im Entwurf die hier angegeben Hinweise
außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.

 


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