Tipp des Monats April 2021 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
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Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats April 2021 Umsatzsteuer entfällt vorübergehend bei Spenden Viele Einzelhändler bleiben aktuell auf ihrer Saisonware sitzen. Denn der Lockdown hält an und trübt vielerorts die Kauflaune. Die teils unverkäufliche Ware würden einige Unternehmer gern spenden. Doch das ist oft teurer, als sie zu vernichten. Nach breiter Kritik hat die Politik nun reagiert. Die neuen Regelungen erklärt der Bund der Steuerzahler. Händler, die Sachwerte aus ihrem Unternehmen spenden, müssen darauf grundsätzlich Umsatzsteuer zahlen, wenn das Spendengut mit Vorsteuerabzug eingekauft wurde. Damit bewertet der Fiskus Spenden wie einen Umsatz. Das Bundesfinanzministerium kommt Händlern und Hilfsorganisationen nun entgegen: Der Fiskus verzichtet vorübergehend auf die Umsatzsteuer für gespendete Saisonware, so ein neuer Erlass vom 18. März 2021. Bereits seit 2012 gilt eine solche Ausnahme auch für Lebensmittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum bald erreichen sowie für Frischwaren, wie Obst und Backwaren.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
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