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Tipp des Monats September 2008 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats September 2008 Sven Sievers Steuerberatung in Hamburg Niendorf Eidelstedt Schnelsen
 
Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen

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Zweiter Versuch!!

Es handelt sich hier nicht um Spätauswirkungen der Olympiade, sondern um ein Gesetzesvorhaben, was (ab 01.01.2009) wieder aktuell werden soll.

Hintergrund ist hier die Umsatzsteuer, um genauer zu werden, der zukünftige Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen gleich ob Anschaffung oder Leasing.

Dabei wird, wie schon zu Beginn des Jahres 2000, an derselben Stelle im Gesetz der hälftige Vorsteuerabzug wieder eingeführt!

Das heißt im Klartext: Wer ab Beginn des nächsten Jahres ein Fahrzeug anschafft / least, darf nur noch 50% der jeweiligen Vorsteuer geltend machen. Dies gilt in der Folgezeit auch für die laufenden Kosten (Tanken, Reparatur usw.)

Die anderen nicht abziehbaren 50% sind dann Betriebsausgaben bzw. bei der Anschaffung über die Jahre abzuschreiben.

Es wird dem Steuerpflichtigen ein bisschen schmackhafter gemacht, dadurch dass dessen Privatnutzungsanteil (1%-Regelung oder Fahrtenbuch) nicht mehr mit Umsatzsteuer belegt wird.

Es sei hier nochmals erwähnt, dass dies nur für Neufälle ab dem 01.01.2009 gilt und nicht für vorher angeschaffte Fahrzeuge.

Für Steuerpflichtige die sich Fahrzeuge anschaffen und die Vorsteuer in die Finanzierung mit einplanen, ergibt sich in Zukunft ein neues Bild:

Beispiel

Nettopreis Fahrzeug

bis 31.12.2008

30.000,00

ab 01.01.2009

30.000,00

19 % Umsatzsteuer (Vorsteuer)

5.700,00

5.700,00

Bruttopreis

35.700,00

35.700,00

Vorsteuerabzug

5.700,00

2.850,00

Finanzierungsbedarf

30.000,00

32.850,00



Wie zu sehen, ergeben sich Unterschiede in der Anwendung. Jeder kann unterschiedlich von dem neuen Gesetz betroffen sein. Einige werden davon profitieren und andere nicht.

Dieses soll kein Weckruf sein, zum Händler zu gehen und ein Fahrzeug zu kaufen oder zu bestellen, da jede Investition überlegt sein sollte.

Wer aber sowieso vorgehabt hat, ein Fahrzeug (Regelung gilt auch für Gebrauchte) anzuschaffen, um von der derzeitigen Regelung zu profitieren, der sollte darauf achten, dass die Lieferung des Fahrzeuges noch in diesem Jahr erfolgt.

Man darf gespannt sein wie lange diesmal das Gesetz hält, da der erste Versuch aufgrund europäischer Vorschriften / Rechtsprechung ab 2003 wieder aufgehoben wurde und eigentlich nur für Verwirrung beim Steuerpflichtigen und Berater gesorgt hat.

Wie bei jedem Tipp am Ende der Hinweis, sich bei Fragen oder Unklarheiten an seinen Steuerberater zu wenden.


Ihr Steuerberater Sven Sievers

 

 

 

 

 

 

 


Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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