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Tipp des Monats September 2005 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp September 2005 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eidelstedt Niendorf 
 
eBay Handel und Steuerpflicht - Steuern bei Verkauf auf eBay

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Wir kennen das aus der Anfangszeit von eBay: Da hat jemand seinen Boden aufgeräumt, irgendwelche schönen alten Dinge gefunden (oder man ist aus seiner Garderobe „herausgewachsen“) und bietet dies über eBay an.

Hier gibt es keinerlei Probleme.

Neuerdings werden aber auch Waren gewerbsmäßig über eBay angeboten. Gewerbsmäßig – das bedeutet, das Finanzamt schielt begehrlich auf diese Verkäufe, weil die Verkäufer evtl. zu Unternehmer werden.

Nur bleibt es nicht bei diesen begehrlichen Blicken, es wird vielmehr schon intensiv ermittelt. So soll die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfahlen ein Programm (angeblich vom amerikanischen FBI) erworben und damit nach eBay Händlern geforscht haben.

Als Ergebnis fand man innerhalb von kürzester Zeit weit über 1.000 Fälle, in denen Einzelpersonen im größeren Umfang über eBay gekauft und verkauft haben. Alle diese Personen wurden zwischenzeitlich angeschrieben, angeblich sollen von dieser Mini-Behörde wöchentlich weitere 40 Anfragen an betroffene eBay – Händler abgeschickt werden.

Ohne daß ich jetzt Panik verbreiten will, sollten Sie überprüfen, ob Sie im nennenswerten Umfang über eBay ein- und verkauft haben.

In diesem Falle sollten Sie einen Steuerberater aufsuchen, der zusammen mit Ihnen klärt, ob hier Steuerpflicht vorliegt.

Bei vorliegender Steuerpflicht sollten Sie unverzüglich Selbstanzeige erstatten, damit die eingetretene Steuerhinterziehung straffrei bleibt.

Aufgrund der Erfolge der Ermittlungsgruppe in Nordrhein-Westfahlen schielen andere Länder-Finanzverwaltungen auf das neue Computerprogramm. Ich bin sicher, daß dies zukünftig (mit großem Erfolg) bundesweit eingesetzt werden wird.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers
 


 

 


















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