Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de
Tipp des Monats Oktober 2014 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
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Neue Grenzen 2015!
Sachbezüge – Geschenke an Mitarbeiter – Betriebsfeiern und Weihnachtsfeiern
Es soll nicht, wie man der Überschrift entnehmen könnte, um die geopolitische Lage auf der Welt gehen, sondern um neue Grenzen im Lohnsteuerbereich, die ab 2015 in Kraft treten.
Hier soll anhand von drei häufig vorkommenden Grenzen dargestellt werden, wie sie sich verändern und welche Auswirkungen sie haben.
1. Sachbezugsgrenze (monatlich)
Diese Grenze beträgt zurzeit 44 EUR monatlich und darf vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern, als freiwillige Leistung zugestanden werden, jedoch ohne genau auf den Betrag Bezug zu nehmen.
Hier wurde für Tanken, Essens oder Lebensmittel, sowie für einige Freizeitaktivitäten usw. Gutscheine vom Arbeitgeber ausgegeben und die Mitarbeiter konnten entsprechende Leistung in Anspruch nehmen. Beispiel Tanken: es wurde dem Arbeitnehmer mitgeteilt wieviel Liter er bei welcher Tankstelle tanken darf. Die Tankstelle hat dann direkt mit dem Arbeitgeber abgerechnet.
In allen Fällen muss beachtet werden, dass der Betrag der Leistung nicht angegeben ist, sowie die Grenze der Leistung nicht überschritten wird. War letzteres der Fall muss der volle Betrag über die Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters abgerechnet, versteuert und versichert werden.
Das wäre in den meisten Fällen bestimmt weder gewollt, noch bringt es dem Arbeitnehmer den gewünschten Vorteil.
Ab dem nächsten Jahr soll der Betrag auf 20 EUR monatlich reduziert werden, was 24 EUR (knapp 55%) im Monat weniger ausmacht. Das ist schon ein ganz erheblicher Betrag und in Zeiten wo um Mitarbeiter gebuhlt wird kann es schon, unabhängig davon das alle anderen Arbeitgeber die gleichen Grenzen haben, etwas ausmachen.
2. Geschenke an Mitarbeiter
Bisher kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter anlässlich des Geburtstages ein Geschenk im Wert von 40 EUR zukommen lassen. Hier wird der Betrag ab 2015 auf 60 EUR erhöht, was schon mal nicht schlecht ist und den Spielraum erhöht. Bei Überschreitung droht jedoch das gleiche Schicksal wie bei dem ersten Punkt.
3. Betriebsfeiern / Weihnachtsfeiern usw.
Hier konnte der Arbeitgeber bisher 102 EUR jährlich ohne Probleme pro Mitarbeiter ausgeben. Ab 2015 wird diese Pauschale auf 150 EUR erhöht. Das sind knapp 50% mehr und damit sollte man eigentlich auch keine Probleme haben. Sollte der Betrag überschritten werden, folgt wieder die Versteuerung und Versicherung (wie bei den vorherigen Punkten).
Zusammenfassung
Jetzt könnte man meinen, wenn sich zwei Beträge erhöhen sich und einer reduziert, ist das noch in Ordnung. Doch wenn man sich auf den zweiten Blick die absoluten Zahlen ansieht, 68 EUR Erhöhung (Punkt 2+3 jährlich) gegenüber 288 EUR Reduzierung (Punkt 1 jährlich) dann sieht es doch wieder ganz anders aus.
Man könnte hier den Begriff „steuerliche Mogelpackung“ verwenden.
So oder so, beachten Sie im beiderseitigen Interesse die Grenzen und fragen bei Unklarheiten einfach Ihren Steuerberater.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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