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Tipp des Monats Oktober 2009 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Tipp des Monats Oktober 2009 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen |
Wer schreibt, der spart!!
Bis auf das letzte Wort, kommt der Spruch dem einen oder anderen Leser evtl. bekannt vor.
Es geht diesmal um des deutschen liebsten Thema: das Auto!!
Hier geht es um die Fahrzeuge die sich im Betriebsvermögen eines Unternehmens befinden und die entweder vom Unternehmer selbst oder von Arbeitnehmern für private Zwecke genutzt werden. (Klassische Werkstattwagen (Transporter u.ä) können hiervon unberührt sein).
Sollte das der Fall sein, muss dieser Anteil vom Unternehmer oder Arbeitnehmer versteuert werden. Für die Berechnung des Anteils gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Die eine ist die 1%-Regelung und die andere ist das Fahrtenbuch! In diesem Tipp sollen beide nochmal kurz dargestellt werden, damit jeder schon mal einen kleinen Eindruck bekommt, auf was man sich einlässt.
1%-Regelung:
Hier ist wie der Begriff schon ausdrückt 1% anzusetzen. Die Grundlage ist hier der Bruttolisteninlandspreis bei Erstzulassung des Fahrzeuges, gleich ob Sie den Pkw gebraucht oder neu gekauft, finanziert oder geleast haben.
Der Bezug auf das Inland hat den Hintergrund, dass Fahrzeuge in anderen europäischen Ländern teilweise günstiger angeboten werden als im Inland.
Im Gegenzug können fast alle Kosten die in dem Zusammenhang mit dem Fahrzeug entstanden sind, als Betriebsausgaben (Ausnahme Strafzettel) abgesetzt werden.
Unterschiede gibt es bei der Kostenübernahme bei Arbeitnehmern, denn hier gibt es verschiedene Regelungen. So werden z.B. von einigen Arbeitgebern alle Kosten übernommen oder nur Teile (z.B. Steuer, Vers.). Trägt der Arbeitnehmer selber Kosten (z.B. Treibstoff) können diese nicht gegengerechnet werden.
Wenn er sich an der Anschaffung beteiligt wird, dann gibt es die Möglichkeit der Anrechnung!
Wird das Fahrzeug auch für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte genutzt, so fällt ein zusätzlicher Betrag an!
Fahrtenbuch:
An ein Fahrtenbuch sind strenge Auflagen geknüpft, die nicht immer einfach sind zu erhalten.
So muss z.B. jede Fahrt mit der Fahrtstrecke und dem Kilometerstand dokumentiert werden. Es darf sich nicht um eine Loseblattsammlung handeln oder eine Exceltabelle aus dem PC. Mittlerweile gibt es Anbieter von GPRS-Geräte die lückenlos dokumentieren und auch von der Finanzverwaltung akzeptiert werden.
Wird das Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt, so werden die Kosten im Verhältnis Privat- zu Geschäftsfahrten angesetzt, was günstiger sein kann. Ansonsten gilt die 1%-Regelung
Abschließend kann dieses Thema nicht behandelt werden, da es einfach zu umfangreich ist. Bei Fragen aufgrund der Komplexiblität des Themas wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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