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Tipp des Monats Oktober 2008 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats Oktober 2008 Sven Sievers Steuerberatung in Hamburg Niendorf Eidelstedt Schnelsen
 
Gewerbesteuer 2008

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Gewerbesteuer: Totgesagte leben länger!

Wer sich schon über einen längeren Zeitraum mit dem Steuerrecht befasst, hat sicher schon ein paar Mal den schwarzen Anzug bereitgelegt, um die Gewerbesteuer zu beerdigen. Woran liegt es nur, dass sie nicht totzukriegen ist?

Klar ist jedenfalls: der schwarze Anzug kann im Schrank bleiben, die Gewerbesteuer wird weiterleben. Nur der Vorsatz, die Steuererhebung zu vereinfachen, wurde wieder einmal zu Grabe getragen.
Natürlich wird die neue Gewerbesteuer deutlich komplizierter. Aber das gibt uns auch die Möglichkeiten, mit geeigneten Maßnahmen auf die neue Gesetzeslage zu reagieren.

Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer war bisher in der Regel der Bilanzgewinn, der um einige, wenige Positionen (Kosten der
Kapitalbeschaffung, 50% der Dauerschuldzinsen, bezahlte Gewinnanteile usw.) erhöht, um andere (wie z.B. erhaltene Gewinnanteile aus
Beteiligungen)vermindert wurde.

Ab 1.1.2008 gilt neues Recht.

Auf die Berechnungsänderung der Steuermesszahl und der Anrechnung auf die Einkommensteuer soll hier nicht eingegangen werden.

Weiterhin ist in aller Regel der Bilanzgewinn Ausgangspunkt für die Gewerbesteuerberechnung.

Wichtig erscheint mir aber:
Für die Berechnung der jährlichen Gewerbesteuer ist die gezahlte Gewerbesteuer nicht abzugsfähig (das gilt übrigens auch bei der Einkommensteuer).

Bedenken Sie (bei aller Empörung), dass nur die Kosten dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden, die vorher den Gewinn gemindert haben

Ihre Reaktion auf diese Änderung wird sein, dass Sie in Zukunft

Und jetzt (damit es noch ein bisschen komplizierter wird) wieder der Einsatz der Schutzgöttin der Steuerberater:

Eine generelle Aussage, ob das alte oder das neue Recht für Sie günstiger ist, kann nicht gemacht werden. Ich habe jedoch im Anhang zu diesem Tipp Vergleichszahlen 2007/2008 für zwei unterschiedliche Fallkonstellationen aufgestellt, die Sie in die Lage versetzen, sich einen optischen Überblick über die neue Situation zu verschaffen.

 

Wenn Sie Schwierigkeiten haben: Sie wissen doch, Ihr Steuerberater hilft Ihnen ganz bestimmt

Ihr Steuerberater Sven Sievers



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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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