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Tipp des Monats Oktober 2002 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Anschaffungsnaher Aufwand Adieu ? Was versteckt sich überhaupt hinter dem Begriff "anschaffungsnaher Aufwand"?
hier sind in der Regel alle Renovierungs- und Reparaturkosten den Anschaffungskosten des Gebäudes zuzuschlagen und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben.
In diesem Falle gilt: Sind nur ein oder zwei Gewerke am Bau tätig, so handelt es sich immer um Erhaltungsaufwand.
(keine Generalüberholung)
Sie sehen, das deutsche Steuerrecht wird durch neue Urteile immer wieder grundsätzlich verändert, deshalb ist es dringend erforderlich, daß Sie vor umfangreichen Reparaturarbeiten Kontakt mit Ihrem Steuerberater aufnehmen.
Ihr Steuerberater Sven Sievers Verfasser: W. Gräfe
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Steuertipp Oktober 2002 - S. Sievers Steuerberater in Hamburg
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