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Tipp des Monats November 2015 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Änderungen beim Kindergeld ab 2016
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Gefährdetes Kindergeld!

Es soll heute um ein Thema gehen, vom dem viele Personen in Deutschland betroffen sind.
Die Identifikationsnummer des Kindes für Zahlungen von Kindergeld.

Von diesem Thema hat der ein oder andere sicherlich schon einmal in den Medien oder sozialen Netzwerken gehört, oder gelesen.

Ab dem Jahr 2016 gibt es eine zwingende Voraussetzung für die Auszahlung des Kindergeldes.
Der Familienkasse muss die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes, oder der Kinder mitgeteilt werden.
Dadurch soll der Missbrauch in Form von doppelten Zahlungen usw. vermieden werden.

Jede in Deutschland gemeldete Person hat eine solche Nummer, egal ob Neugeborener oder Rentner. Man findet die Nummer entweder auf der Gehaltsabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung oder auf dem Einkommensteuerbescheid.
Sollten Sie die Nummer für das Kind, oder die die Kinder nicht zur Hand haben, weil verlegt, verloren, oder ähnliches, fragen Sie einfach bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach.

In Fällen von Neugeborenen wird die Nummer gleich mitverlangt und in allen anderen Fällen muss sie bis Ende 2016 mitgeteilt werden. Die Identifikationsnummer für Neugeborene erhält man, sobald die Meldebehörde dem Bundeszentralamt für Steuern die benötigten Daten übermittelt hat.

Sollte man der Familienkasse die Identifikationsnummer des Kindes nicht mitteilen, kann die Familienkasse die Zahlung einstellen und auch die Zahlungen ab Januar 2016 zurück verlangen.

Informiert wird nicht jeder, da die Behörde von ausgeht, dass Betroffene über die Medien und die sozialen Netzwerke davon erfahren und handeln.

Also bevor etwas schief läuft, setzen Sie sich mit der Familienkasse in Verbindung.
Das muss schriftlich geschehen und kann nicht telefonisch erfolgen.
Es reicht ein einfaches Schreiben unter der Angabe der Kindergeldnummer die Sie auf Ihrem Kontoauszug bei der Buchung des Kindergeldes finden (fängt mit KG….. an).

Es sei denn, Sie haben diese Nummer schon mal mitgeteilt.
Dann kann man zur Sicherheit empfehlen per Telefon nachzufragen, ob diese Nummer auch wirklich aufgenommen wurde und auch im System der Familienkasse steht.

Dabei spielt auch keine Rolle wie alt das Kind ist und ob es durch eine evtl. Behinderung steuerlich noch zu berücksichtigen ist, weil es über 25 Jahre alt ist.

In den Fällen bei denen die Eltern in Deutschland arbeiten und die Kinder im EU-Ausland leben, haben diese ja keine ID-Nummer bekommen. Hier muss die Identität durch geeignete, gebräuchliche Personenidentifikationsmerkmale oder Dokumente nachgewiesen werden.

Also werden Sie aktiv, bevor Sie sich ärgern, dass kein Kindergeld mehr kommt.

Bei Fragen, oder Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre zuständige Familienkasse.


 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 










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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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