S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats November 2012 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Änderungen bei Minijobs ! 

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Größerer Minijob!
Geplante Änderungen im Bereich Minijobs und Midijobs


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Wie es der Titel verrät soll es um die Änderung der Minijob´s ab dem Jahr 2013 und der damit verbundenen Folgen gehen.

Wer kennt Sie nicht die Minijob´s, seit fast zehn Jahren (2003) gibt es sie unter der Bezeichnung geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem maximal Verdienst von 400 EUR.

Ursprünglich wurden Aushilfen so bezeichnet und wurden für gelegentliche anfallende Arbeiten in Unternehmen eingesetzt. Mittlerweile sind sie in vielen Unternehmen fester Bestandteil unter den Arbeitnehmern.

Im selben Jahre wurde die Gleitzone geschaffen (400,01 bis 800,00 EUR). Verdienste in dieser Gleitzone sind für die Arbeitnehmer, im Gegensatz zum Minijob Steuer- und Sozialversicherungspflichtig. Diese Jobs werden auch gerne Midijob genannt.

Während Steuern erst bei Steuerklassen fünf oder sechs einbehalten werden (bei eins bis vier gibt es keinen Steuerabzug), fallen im Rahmen der Sozialversicherung ab einem Verdienst von 400,01 EUR Abgaben an.

Jedoch sind die Abgaben für Arbeitnehmer am Anfang kleiner als bei Arbeitnehmern die über 800 EUR verdienen. Je mehr ein Arbeitnehmer innerhalb der Zone verdient, desto höher wird der Abzug.

In beiden Fällen werden jetzt ab 2013 die Grenzen erhöht. Beim Minijob steigt der Betrag auf 450 EUR und bei den Midijobs beträgt die Grenze dann 450,01 bis 850,00 EUR.

Eine wesentliche Änderung bei den Minijob´s ist, dass eine Rentenversicherungspflicht besteht. Das bedeutet der Arbeitgeber zahlt nach wie vor seinen pauschalen Anteil für die Rentenversicherung von 15% und der Arbeitnehmer in diesen Fällen die Differenz zum Höchstsatz.

Dieser wird zum 01.01.2013 auf 18,9% reduziert, mit dem Ergebnis dass für den Arbeitnehmer dann noch 3,9% verbleiben. Das bedeutet bei einem angenommen Verdienst von 450 EUR, fallen 17,55 EUR Abzug vom Verdienst an.

Es besteht jedoch eine Befreiungsmöglichkeit, in der Form, dass man dem Arbeitgeber schriftlich mitteilt dass kein Abzug erwünscht wird.

Bis Ende des Jahres galt die Regelung anders herum.

Für bestehende Arbeitsverhältnisse, Verdienste zwischen 400 bis 450 und 800 bis 850 EUR, soll es Bestandsschutz- und Übergangsregelungen bis zum 31.12.2014 geben.

Die gesamten Änderungen sind bisher nur vom Bundestag am 25.10.2012 durch die Bundesregierung beschlossen wurden, während die Zustimmung vom Bundesrat noch fehlt.

Es bleibt für jeden abzuwarten ob das Gesetz so durchkommt, gegebenenfalls entsprechend zu handeln und sich bei Fragen an seinen Steuerberater zu wenden.

 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers








 










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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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