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Tipp des Monats November 2009 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats November 2009 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
 
Solidaritätszuschlag - Bundesverfassungsgericht - SolZ - Jahr 2009 12 Milliarden Euro

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Unendliche Geschichte ??!!

Wie die meisten Leser aus den Medien erfahren haben, hat das Nds. Finanzgericht den Solidaritätszuschlag betreffend entschieden, diesem Fall (Aktenzeichen 7 K 143/08) dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Link, hier klicken
http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/master/C60029956_N8588740_L20_D0_I3139310.html

Die Begründung hierfür lt. Gericht ist das eine Sonderabgabe, wie der Solidaritätszuschlag (SolZ), nicht zur dauernden Belastung führen darf und daher seit 2007 bedenklich ist.

Ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht dauert mindestens zwei Jahre und im Falle der Verfassungswidrigkeit wird dem Gesetzgeber ein bis zwei Jahre Zeit gelassen das Gesetz zu ändern.

Damit viele Ihren Anspruch wahren, müssen die Einkommen-/ Körperschaftssteuerbescheide ab 2007 mit Einspruch offen
gehalten werden.

Das Problem hierbei ist meines Erachtens, dass die Veranlagungen 2007/2008 nicht mehr offen sind und somit kein Einspruch eingelegt werden kann.

Für alle, die noch innerhalb der vier Wochen Einspruchsfrist sind, ist ein Einspruch unter Bezug auf das o.g. Aktenzeichen einzulegen. Der SolZ muss trotzdem erst einmal gezahlt werden.

Es bleibt abzuwarten, ob wie im Falle der Pendlerpauschale aus Vereinfachung automatisch alle zukünftigen Bescheide offen gehalten werden um so einer Flut von Einsprüchen entgegenzuwirken.

Über den Ausgang wird in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren genug Spekulationen, Meinungen und ähnliches geben.

Einen gelesenen Vorschlag über die Umwandlung in einen Bildungs-SolZ, sehe ich skeptisch, da auch hier meines Erachtens es sich um eine langfristige Angelegenheit handelt.

Was jedem jedoch bewusst ist wenn der SolZ fallen sollte wird aller Voraussicht nach entweder eine neue Steuer erhoben, eine bestehende erhöht oder eine Subvention gekürzt oder gestrichen.

Dem Inhalt der Internetseite des Nds. Finanzgerichtes zufolge beträgt die Steuer z.Zt. jährlich 12 Mrd. EUR und das ist eine Summe auf die kein Staat der Welt gerne verzichtet.

Sollten noch Fragen bestehen, fragen Sie einfach Ihren Steuerberater.

 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 


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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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