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Tipp des Monats November 2008 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats November 2008 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Niendorf Eidelstedt Schnelsen
 
Nachweis über Einzahlung des Stammkapitals einer GmbH

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GmbH-Gesellschafter müssen stöbern!

Liebe Leser,

soweit Sie sich mit GmbH´s beschäftigen, wissen Sie, dass es ein Mindeststammkapital gibt, welches der Firma endgültig zur Verfügung gestellt werden muss. Zur Gründung müssen davon mindestens 50% eingezahlt sein. Die anderen 50% werden in der Bilanz der GmbH als ausstehende Einlagen ausgewiesen.

Fachleute wissen, dass in den Fällen, in denen die GmbH-Anteile veräußert werden, die Anteile voll eingezahlt sein sollten, damit im Fall der Insolvenz der GmbH unter einem späteren Gesellschafter kein Rückgriff auf den Gründungs-Gesellschafter erfolgt. Das würde nämlich bedeuten, dass man bei Insolvenz der GmbH nach diversen Gesellschafterwechseln den ursprünglichen Gründungsgesellschafter immer noch zur Kasse bitten kann.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass wir auf der sicheren Seite sind, wenn in der Bilanz keine ausstehende Einlage ausgewiesen wurde und der Gesellschafter notariell beurkundet erklärt hat, dass das Stammkapital voll eingezahlt sei.

Jüngst ist hier ein Fall aufgetreten, in dem, obwohl diese beiden vorgenannten Voraussetzungen vorlagen, vom Insolvenzverwalter nochmals die Einzahlung des Stammkapitals angefordert wird.

Als Beweis dafür, dass das Stammkapital voll eingezahlt sein soll gilt nach Meinung des Anwalts und Insolvenzverwalters nur der Nachweis über die tatsächlichen erfolgte Einzahlung, das heißt, der Einzahlungsbeleg und der dazugehörige Bankauszug.

Mir scheint die Rechtsprechung in dieser Sache ein wenig uneinheitlich, trotzdem sollten GmbH-Gesellschafter die Weihnachtszeit dazu nutzen, Einzahlungsbelege für das Stammkapital aufzufinden. Diese sollten dann ganz sorgfältig im Tresor aufbewahrt werden, damit ein evtl. Rückgriff auf den Gründungsgesellschafter nicht passieren kann.

Man erlebt immer wieder Überraschungen, ich denke nicht, dass alles so heiß gegessen wird wie man es kocht, trotzdem würde ich an Ihrer Stelle so lange suchen, bis entsprechende Nachweise gefunden wurden.

Viel Erfolg bei Ihrer Suche!

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers
























 


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