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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats November 2005 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp November 2005 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eidelstedt Niendorf 
 
Fussball : Fiskus = 1:0 - Fussball und Finanzamt

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Wer von uns hat nicht schon einmal in einem Stadion gesessen, auf einen selbst bezahlten Platz, und hat sehnsüchtig auf die Menschen geschaut, die in den VIP-Logen auf bequemen Sessel einen phantastischen Überblick hatten, vorher bereits mit ihrem PKW einen reservierten Parkplatz einnahmen, außerdem gepflegt speisten und tranken – und das alles auf Betriebsausgaben.

Jahrelang wurde diese Handhabung nicht beanstandet, bis ein Lohnsteuerprüfer (wohl einer, der zu sei-nem Leidwesen noch nie in so einer Loge eingeladen worden war) feststellte, daß hier auch Mitarbeiter der zuständigen Unternehmen anwesen waren. Er sah diese Eintrittskarten als geldwerten Vorteil an, forderte Lohnsteuer nach und brachte damit eine Lawine in Bewegung. Plötzlich gab es Probleme mit der Abzugsfähigkeit der angefallenen Kosten.

Vereine, Stadionbetreiber und auch die Medien haben sich energisch gegen die Einschränkung dieser Begrenzung bei den Betriebsausgaben gewehrt. Gerade im Hinblick auf die bevorstehende Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland werden die Gebühren, die von den Logenmietern bezahlt werden, für die Finanzierung dringend benötigt (was natürlich kein Maßstab für die Besteuerung sein darf).

Die Folge war, daß sich eine Hamburger Expertengruppe mit diesem Problem auseinandergesetzt hat und einen Vorschlag zur Problemlösung an das Bundesfinanzministerium weitergeleitet hat. Von dort kam mit Schreiben vom 22.08.2005 eine Anweisung an die Obersten Finanzbehörden der Länder, in der die Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten jetzt bundeseinheitlich geregelt wurde.

Dieses Schreiben können sie unter www.bundesfinanzminsterium.de im Internet abrufen.

Es regelt, daß ein erheblicher Teil der Aufwendungen der Unternehmen -die Erfüllung der üblichen Voraussetzungen unterstellt- weiterhin als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

Sollten Sie derartige Aufwendungen gehabt haben, die das Finanzamt nicht als Betriebsausgaben anerkannt hat, so können sie verlangen, daß dies korrigiert wird. Voraussetzung dafür ist natürlich, daß Ihr Steuerbescheid noch angreifbar ist.
 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers
 


 

 






















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