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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats November 2004 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp November 2004 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eidelstedt Niendorf 
 
Der gläserne Steuerbürger - Informationen über alle Bankkonten in Deutschland

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Es hat sich sicher schon herum gesprochen, daß die Rentenversicherungsträger ab 2005 verpflichtet sind, dem Fiskus Meldungen über alle gezahlten Renten mit Angaben des Rentenempfängers zur Verfügung zu stellen. Das wird dazu führen, daß so mancher Mitbürger, der auf dem Standpunkt stand, daß Renten steuerfrei sind, unangenehme Post vom Finanzamt erhält.

Auch Banken sind verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen Informationen über alle Bankkonten in Deutschland zu übermitteln. Die Meldepflicht trifft ab 2005 (Beginn wegen technischer Probleme noch nicht ganz genau festliegend) die Mitbürger, die in der Vergangenheit „vergessen“ haben, die Einkünfte aus Ihren Konto in Hintertupfingen zu erklären, Sie haben vielmehr nur die Einkünfte von Ihrem Konto bei der Hamburger Sparkasse in Hamburg erklärt. Und nun möchte sich dieser Mitmensch, dem es ja (wegen seines zweiten, dem Finanzamt unbekannten Kontos) gut geht, ein kleines Häuschen kaufen. Und den Betrag, der Ihm zum Bezahlen dieses Häuschen noch fehlt, nimmt er von seinem Konto in Hintertupfingen.

Der Finanzbeamte erkennt die „Finanzierungslücke“ und fragt bei den Steuerpflichten nach. Er erhält von dort so aussagekräftige Antworten wie:

a) hat mir Oma geschenkt (Abgang von Omas Sparkonto nachweisbar?)

b) bei der Spielbank gewonnen (Wurde der Gewinn aus der Spielbank per Verrechnungsscheck auf Ihrem offiziellen Konto eingereicht?)

Da diese Auskünfte den Finanzbeamten nicht überzeugen, fragt er jetzt beim Bundesamt für Finanzen nach. An dieses Amt haben ab 2005 alle Banken Deutschlands Kontenstände, Depots und andere Beträge zu übermitteln. Und diese von der Bank zur Verfügung gestellten Daten erhält nun der Finanzbeamte vom Bundesamt für Finanzen.

Wohl gemerkt, die Übermittlung an den Finanzbeamten erfolgt nur, wenn Sie auf Fragen des Finanzbeamten keine plausiblen Antworten geben.

Sollten Sie betroffen sein, so sollten Sie sich kurzfristig an einen Steuerberater wenden. Der kann mit Ihnen abklären, ob Sie

a) eine Anzeige nach dem Amnestiegesetz

b) eine Selbstanzeige

erstatten sollten.

Ihr Steuerberater Sven Sievers
 


















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