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Tipp des Monats November 2003 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eigenheimzulage und Miteigentum
Angenommen:
Da A nur zu 50 % Eigentümer des Hauses ist, stehen ihm auch nur 50% der Maximalförderung Euro 1.278.- zu. B erhält keine Förderung, weil er die Immobilie nicht bewohnt. Wäre dagegen A Alleineigentümer und B lediglich Hypothekengläubiger, erhält A, der jetzt zu 100% Eigentümer ist die volle Maximalförderung in Höhe von Euro 2.556.- Er erhält also im Regelfall acht Jahre lang neben möglicher Zusatzförderung pro Jahr Euro 1.278.- mehr. Die Eigenheimzulage erhält also nur der, der nicht nur als Eigentümer eingetragen ist, Beziehen A und B gemeinsam die Immobilie, erhält jeder von Beiden eine Förderung von Euro 1.278.- also auch die Maximalförderung. Allerdings tritt Objektverbrauch ein, d.h. obwohl A und B nur 50% der maximalen Förderung erhalten haben, gibt es keine Möglichkeit, in Zukunft nochmals eine 50%ige Förderung zu erhalten. Aber dies ist in Anbetracht der Zukunftsaussichten der Eigenheimförderung wohl unbedeutend.
Ihr Steuerberater Sven Sievers Verfasser: W. Gräfe Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können. |
Steuertipp November 203 - S. Sievers Steuerberater in Hamburg