Tipp des Monats März 2013 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Das Sepa Verfahren innerhalb der EU ab 2014
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Das SEPA Verfahren - Sven Sievers Steuerberatung in Hamburg Schnelsen |
Einheitliches Zahlungssystem!
Europa und seine Krise ist derzeit in aller Munde, doch die Vereinheitlichung von Standards nimmt weiter ihren Lauf.
In diesem Fall handelt es sich um das SEPA Verfahren (Single Euro Payments Area), welches endgültig zum 01.02.2014 in Kraft tritt.
Sinn und Zweck ist es die Überweisungs- und Lastschrift-/Abbuchungssysteme aller EU Staaten zu vereinheitlichen. Gab es bisher 25 verschiedene Systeme bei 27 Mitgliedsstaaten soll es ab dem nächsten Jahr einheitlich sein.
Sie werden sich vielleicht sagen, bis dahin ist noch Zeit und es hat noch keine Eile. Doch jeder weiß zum einen wie schnell die Zeit vergeht und es Bedarf bis dahin auch einiger Vorbereitungen.
Arbeit kommt auf jeden zu, der mit dem Lastschriftverfahren (zukünftig: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren) oder dem Abbuchungsverfahren (SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren) arbeitet. Dieses können Unternehmen sein, aber auch Vereine, Behörden oder sonstige Institutionen, die Rechnungen von Kunden einziehen.
Das Basisverfahren ist sowohl auf Unternehmen und Privatpersonen anwendbar, das Firmenverfahren ist nur unter Unternehmen möglich.
Mit der Einführung verlängern sich auch die Fristen für den Widerspruch von zur Zeit sechs, auf acht Wochen (Basis).
Die für die meisten wahrscheinlich größte Umstellung wird sein, dass wir uns von der gewohnten Darstellung der Bankleitzahl (max. acht Stellen) und Kontonummer (max. zehn Stellen) verabschieden werden.
Zukünftig benötigen Sie von Ihren Kunden oder Lieferanten die IBAN Nummer, welche je nach Land bis zu 34 Stellen lang sein kann. In Deutschland hat die IBAN Nummer 22 Stellen.
Die ersten zwei Stellen sind für das Land (Buchstaben), dann folgt eine zweistellige Prüfziffer gefolgt von der Bankleitzahl und Kontonummer und sieht dann wie folgt aus:
DE xx 12345678 1234567890
Finden kann man die Nummer entweder auf dem Kontoauszug oder vielleicht auch schon teilweise auf der Rückseite der EC-/Bankkarte. Sollte sie nicht vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
Für das Verfahren muss man auch einmalig bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubiger ID beantragen, welche sehr zeitnah erstellt wird. Das ist auch online möglich.
Prüfen Sie auch ob Ihre Software vorbereitet ist und sprechen Sie gegebenenfalls Ihren EDV-Partner an.
Je nachdem welches Verfahren bisher von Ihnen eingesetzt wurde, reicht gegenüber Ihren Kunden eine einfache Information dass umgestellt wird (Basis), oder es muss neu unterschrieben werden (Firmen).
Wichtig: Bewahren Sie die durch den Kunden unterschriebene Ermächtigung im Original (Papier) auf, sonst kann es bei Streitigkeiten zu Problemen führen.
Es ist noch eine ganze Menge für die Betroffenen zu tun und es können hier nur in Kürze einige Auszüge dargestellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich ausnahmsweise nicht an Ihren Steuerberater, sondern an Ihren Bankberater.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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