Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de
Tipp des Monats März 2011 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Arbeitnehmerpauschbetrag und Kinderbetreuungskosten Änderungen 2011
Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen |
Geplante Änderungen
(Teil 1)
Arbeitnehmerpauschbetrag und Kinderbetreuungskosten
In diesem Tipp des Monats soll es um eine Darstellung von Themen gehen welche durch das geplante Steuervereinfachungsgesetzes betroffen sind.
Das Gesetz soll ab 2012 in Kraft treten doch einige Änderungen sind schon für ca. Dezember 2011 geplant.
Ich weise darauf hin, dass es sich noch nicht um beschlossene Gesetze handelt. Ob es, gleich zu welchem Zeitpunkt, vom Bundestag und Bundesrat so beschlossen wird oder punktuell geändert wird steht also noch nicht fest.
Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Pauschbetrag, auch als Werbungskostenpauschbetrag bekannt, soll ab 2012 von derzeit 920 EUR auf 1.000 EUR steigen. Diesen Betrag bekommt jeder Arbeitnehmer der entweder keine Werbungskosten geltend macht oder die sich darunter befinden. Für die Personen welche sich durch ihre Kosten über den Pauschbetrag befinden ändert sich nichts.
Ursprünglich war die Erhöhung für 2011 geplant, dann war sie auf 2012 verschoben. Jetzt soll die Erhöhung von 80 EUR im Dezember 2011 kommen.
Nun ergibt sich aus dem mehr, sicherlich nicht soviel mehr auf dem Konto, sondern ist der berühmte Tropfen auf dem heissen Stein. Interessant ist das der Betrag bis 2003 1.044 EUR betrug und ab 2004 auf 920 EUR herabgesetzt wurde.
Kinderbetreuungskosten
Hier wird sich genau wie beim Pauschbetrag die Änderungen zum Dezember ergeben.
Die Änderungen ergeben sich dahingehend, dass die Kosten wieder Sonderausgaben sind statt Werbungskosten/Betriebsausgaben und dass es nicht mehr darauf ankommt ob beide Ehepartner arbeiten.
Im letzteren ist die wesentliche Änderung, da zurzeit bei Ehepartnern mit Kindern über sechs Jahre beide arbeiten müssen.
Unverändert bleiben die anderen Voraussetzungen wie max. 4.000 EUR (2/3 von 6.000 EUR) pro Kind und Absetzbarkeit bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Es wird im nächsten Monat noch einen weiteren Tipp des Monats dazu geben um mehrere Änderungen darzustellen. Eine ausführliche Darstellung aller Änderungen ist aufgrund des Umfanges nicht möglich.
Deshalb wie immer meine Empfehlung, sich bei Fragen oder Unklarheiten an Ihren Steuerberater zu wenden.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
©opyright 2011 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg