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Tipp des Monats März 2008 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Tipp des Monats März 2008 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen |
Kostspielige Veränderung
Dieses Mal habe ich ein Thema gewählt was im letzten Jahr geändert wurde und vielleicht nicht so sehr im Auge des Betrachters war wie die Unternehmenssteuerreform oder Abgeltungssteuer.
Es handelt sich um die Veränderung der Ansparabschreibung welche in der bekannten Form nur bis einschließlich 2006 angewandt werden durfte. Unter gewissen Voraussetzungen war folgendes (Kurzform) möglich
Ab dem Jahre 2007 heißt es nicht mehr Ansparabschreibung sondern Investitionsabzugsbetrag und hat in der Anwendung viele Veränderungen mit sich gebracht.
Gleich geblieben ist die Höhe von 40 % Prozent der Anschaffungskosten, hingegen der maximal Betrag (je Betrieb) im Wirtschaftsjahr der Bildung und den drei Jahren davor 200.000 EUR nicht überschreiten darf.
Des Weiteren gibt es ein Jahr mehr Zeit Investition zu tätigen, sowie die Möglichkeit auch ein Abzugsbetrag für gebrauchte Güter in Anspruch zu nehmen.
Sofern nicht Investiert wird, kann es ziemlich kostspielig werden denn es fallen keine 12 % Zinsen an die nur versteuert werden, sondern 18 % Zinsen welche zu zahlen sind.
Die Rückstellung wird nicht im dritten Jahr nach Bildung aufgelöst, sondern es wird der Bescheid geändert indem der Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde. Das hat zur Fol-ge; es fallen Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr an.
Bei Investition wird der neue Abzugsbetrag nicht mehr voll als Gewinn hinzugerechnet, sondern von den Anschaffungskosten abgezogen und von der reduzierten Summe die laufende Abschreibung berechnet.
Dieses ist meines Erachtens eine Verbesserung, da in der Vergangenheit bei einer Anschaffung im Dezember die Differenz zwischen Auflösung der Ansparabschreibung abzgl. normaler Abschreibung und Sonderabschreibung teilweise ziemlich hoch ausfiel.
Wie Sie sehen, hat sich einiges verändert sowohl zum positiven, drei statt zwei Jahre, als auch zum negativen, 18% tatsächliche Zinsen.
Auch hier wie schon gewohnt, fragen Sie bei näheren Problemen Ihren Steuerberater, da es unter Umständen ansonsten ein Ende mit Schrecken gibt.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
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