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Tipp des Monats März 2002 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Ferienwohnung und Verluste. Bis vor kurzer Zeit waren Vermieter von Ferienwohnungen, die ihre Verluste auch steuerlich geltend machen wollten nur dann auf der sicheren Seite, wenn Sie:
Lagen diese beiden Voraussetzungen vor, so konnten Verluste in der Regel auch dann geltend gemacht werden, wenn sie vorhersehbar noch eine lange Zeit entstehen würden. Fährt der Eigentümer in die Wohnung, um Reparaturen durchzuführen, die Schlüssel an neue Mieter zu übergeben oder nach Beendigung der Mietzeit die Endreinigung vorzunehmen, so zählen diese Zeiten nicht zu den Zeiten der Selbstnutzung.
Ihr Steuerberater Sven Sievers Verfasser: W. Gräfe
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Steuertipp März 2002 - S. Sievers Steuerberater in Hamburg
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