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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Mai 2006 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp Mai 2006 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eidelstedt Niendorf
 
Zwangsbetreuung - NEIN Danke ! Betreuungsvollmacht durch Patientenverfügung zu ergänzen

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Ausnahmsweise haben wir hier einmal kein Steuerproblem, jedoch ein Problem, das in unserer Steuerpraxis aufgetreten ist.
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen so schwer erkranken, dass Sie nicht mehr für sich selbst sorgen können. Dies betrifft sowohl die körperlichen als auch die geistigen Fähigkeiten. Das Gesetz sieht dafür im Normalfall die Bestellung eines Betreuers vor. Dieser wird von dem zuständigen Amtsgericht zwangsweise bestellt.

Ich gehe davon aus, dass die Mehrzahl der Betreuer ihre Aufgabe vorzüglich und mit vollem Herzen zu Gunsten der betreuten Personen wahrnehmen.

Nun ist gerade aus der Presse ein Fall bekannt, in dem es den Anschein hat, dass die Interessen der betreuten Person nicht optimal wahrgenommen wurden. So wurde deren Grundstück gegen ihren Willen veräußert, auch wurde durch den Betreuer in ihrem Namen prozessiert. Dieser Prozess war sicher nicht im Interesse des Mündels, trotzdem darf sie heute aus Ihrem Vermögen die Gerichtskosten bezahlen.

Ein anderer Fall ist in meiner Praxis aufgetreten. Hier hatte ein Betreuer die Zusammenhänge in Steuererklärungen nicht verstanden und durch ein Schreiben an das Finanzamt dafür gesorgt, dass gegen unseren Mandanten ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde (das glücklicherweise inzwischen eingestellt ist).

Was sehen wir daraus?
Nicht jeder Betreuer, der vom Gericht bestellt ist, vertritt die Interessen der gepflegten Person optimal.

Wie kann ich mich davor schützen, dass Fremde über mich und mein Vermögen bestimmen? Durch eine Vorsorgevollmacht. Denn das Gesetz sieht vor, dass in gesunden Zeiten von dem Betreffenden ein Betreuer bestimmt werden kann, zu dem die eventuell zukünftig zu betreuende Person ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat. Die Betreuungsvollmacht kann in das zentrale Betreuungsregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden.

Es gibt eine Reihe von Mustern für Betreuungsvollmachten. Bei meinen Recherchen im Internet bin ich auf eine Website gestoßen, die Muster als Download und zum Ausdruck anbietet.

Zum Download hier klicken: http://formulare.atspace.com/

Ich empfehle, die Betreuungsvollmacht durch eine Patientenverfügung zu ergänzen.

Die Verwendung des Musters ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar.


Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, einen Ausdruck am PC vorzunehmen, dürfen Sie sich gern ein Formular bei mir im Büro abholen.


 

Ihr Steuerberater Sven Sievers




 

 












 


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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können..
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