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Tipp des Monats März 2010 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats März 2010 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
 
Abgeltungssteuer - Kirchensteuerabzug - Ausländische Zinseinkünfte - Aussergewöhnliche Belastung

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Mehr Schein als Sein!

In diesem Tipp des Monats soll es um die Abgeltungssteuer gehen. „ Es soll ja angeblich alles einfacher sein mit der Erklärung weil ja die Steuern schon von der Bank einbehalten und abgeführt wurden!?“

Es kann wie schon in vorherigen Tipp hier keine abschließende Darstellung zum Thema stattfinden, sondern nur ein Auszug.

1. Kirchensteuerabzug
Die Bank soll auch bei Kunden die Kirchensteuer bezahlen, diese gleich zusammen mit der Abgeltungssteuer und dem Solidaritätszuschlag zusammen einbehalten.

Dafür wurde von den Banken im letzten Jahr ein Fragebogen versendet. Hat der Kunde nicht geantwortet, obwohl er in der Kirche ist, hat die Bank auch keine Kirchensteuer einbehalten. Hierdurch wurde zu wenig Steuer abgeführt, dies muss nun in der Steuererklärung nachgeholt werden!

2. Ausländische Zinseinkünfte

Dieses Thema, durch die aktuelle Berichterstattung gerade sehr im Gespräch ist ein weiterer Punkt.

Zinserträge ausländischer Banken wird keine Abgeltungssteuer einbehalten, sie unterliegen nicht der deutschen Gesetzgebung.

Werden diese Einkünfte nicht erklärt, führt das unweigerlich zu Problemen (Steuerhinterziehung).

3. Außergewöhnliche Belastung (AGB)/ Spenden

Für die o.g. Punkte sind alle Einkünfte zu erklären, da davon entweder der steuerliche Eigenbehalt berrechnet wird (AGB) oder der Höchstbetrag an abzugsfähigen Spenden.

4. Altersentlastungsbetrag

Bei diesem Betrag handelt es sich um einen zusätzlichen Freibetrag den jeder Steuerpflichtige bekommt der zu Beginn des Jahres das 64. Lebensjahr vollendet hat. Er wird aber nur auf Einkünfte gewährt, die keine Versorgungsbezüge, Renten o.ä. sind. Im Jahr 2010 beträgt er 32% (max. 1.520 EUR).

Wer als Rentner/ Pensionär nur zusätzlich noch Kapitaleinkünfte hat, die durch die Abgeltungssteuer steuerlich abgegolten sind, bekommt bei Nichterklärung auch keinen Altersentlastungsbetrag angerechnet.

5. Günstigkeitsprüfung (z.B. geringer Steuersatz)

Wer einen geringeren Steuersatz als 25% hat sollte sowieso die Kapitaleinkünfte erklären!

Er verschenkt sonst Geld!

Wie Sie sehen, ist es leider doch nicht so einfach wie man es sich evtl. vorgestellt hat. Es können sich viele Fehler einschleichen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater

Ihr Steuerberater Sven Sievers

 


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