S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Juni 2012 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Mit Verlusten Steuern sparen ! 

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Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

Einseitige Verluste - Verluste aus Kapitalgeschäften

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Vielleicht nicht alle, aber viele Steuerpflichtige haben Kapitalerträge, z.B. Zinsen, Dividenden usw.

Einige haben aber auch im Rahmen der andauernden Wirtschaftskrise Verluste aus irgendwelchen Kapitalgeschäften gemacht.

Nun gibt es je nach Anlageart Verluste, welche nur mit Gewinnen aus derselben Art zu verrechnen sind.

Dann gibt es aber auch Verluste, welche mit „normalen“ Kapitalerträgen verrechenbar sind.

Um die
diese Verluste soll es im weiteren Verlauf gehen, denn hier gibt es evtl. etwas für den einen oder anderen zu berücksichtigen.

In der Regel werden die Verluste von der Bank festgestellt und mit zukünftigen Verlusten verrechnet. Und zwar solange, bis der Verlust aufgebraucht ist.

Wenn man nur Kunde einer Bank ist und auch sonst keine weiteren Kapitalerträge hat z.B. aus Darlehen an Personen ist alles in Ordnung.

Gibt es aber mehrere Banken, Darlehen an Personen usw. kann es zu unnötigen Steuerzahlungen kommen, wenn der Verlust nur von der betroffenen Bank entstanden ist.

Jeder Bankkunde hat das Recht sich den Verlust bei der Bank bescheinigen zu lassen und denn Verlust im Rahmen der Steuererklärung zu nutzen.

Hierfür gilt der 15. Dezember eines jeden Jahres. Nur wer bis dahin die Bescheinigung beantragt kann selber verrechnen. Dieses ist eine Ausschlussfrist, soll heißen wenn der Stichtag versäumt wird kann man erst wieder im nächsten Jahr die Bescheinigung beantragen.

Zum besseren Verständnis folgt ein Beispiel:

Verlust nur bei einer Bank:

 

Ertrag

Steuer

Verlust

Restverlust

Bank 1

0,00

0,00

30.000,00

30.000,00

Bank 2

8.000,00

2.000,00

 

 

Privatdarlehen

2.000,00

500,00

 

 

Summe

10.000,00

2.500,00

30.000,00

30.000,00



Eigenständige Verrechnung in der Steuererklärung:

 

Ertrag

Steuer

Verlust

Restverlust

Bank 1

0,00

0,00

30.000,00

0,00

Bank 2

8.000,00

0,00

-8.000,00

 

Privatdarlehen

2.000,00

0,00

-2.000,00

 

Summe

10.000,00

0,00

20.000,00

 



Sie sehen bei dem richtigen Umgang mit den Verlusten kann man Steuern sparen und die Verluste schneller verrechnen.

Was Sie persönlich machen liegt ganz in Ihrer Hand und diesmal fragen Sie nicht nur Ihren Steuerberater, sondern auch gerne den Bankberater Ihres Vertrauens.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

 


Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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