Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de
Tipp des Monats Juni 2009 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Tipp des Monats Juni 2009 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen |
Fällt die letzte Klappe!!
Lieber Leser dieses hat nichts mit Filmen oder evtl. damit verbundenen Fonds zu tun.
Es geht um eine Vorschrift welche meines Erachtens unter den soviel besagten Bürokratieabbau fällt den unsere Regierung uns gerne immer weiss machen will.
Diesesmal geht es um Unternehmer, bei welchen der Abschluss als Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellt wird. Ausnahme sind die Kleinstunternehmer (Umsatz unter 17.500 EUR)
Seit dem Jahre 2005 gibt es im Rahmen der Einkommensteuer einen Vordruck der Anlage EÜR heisst und normalerweise mit einzureichen ist.
In diesem Vordruck steht nichts anderes als im jährlichen Abschluss nur das einige Ausgabenbereiche gebündelt dargestellt sind.
Mit Normalerweise damit meine ich, dass er immer mit dabei sein soll. Bei mir in der Kanzlei wird der Vordruck nicht bei allen Mandanten mit beigefügt worauf es bis jetzt auch keine weiteren Nachfragen seitens der Finanzämter gab.
Die Anlage hatte nämlich noch den anderen Hintergrund, Unternehmen mit selben Tätigkeitsbereich schneller miteinander zu vergleichen.
Das Ausfüllen der Anlage ist für die meisten nicht nur mit zeitlichem Aufwand verbunden, sondern auch im Zweifelsfall mit finanziellem Aufwand für die Leistung des Steuerberaters.
Vor kurzem hatte das Finanzgericht Münster entschieden am 17.12.2008 unter dem Az. 6 K 2187/08, dass es für die „Pflicht“ zur Abgabe keine gesetzliche Grundlage gibt und dem Steuerpflichtigen mehr Aufwand statt weniger zugemutet wird.
Natürlich ist dieses eine Entscheidung die dem Finanzamt nicht gefällt, deshalb wurde auch Revision eingelegt. Somit hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) Az. BFH X R 18/09 zu entscheiden.
Sollten Sie von Ihrem Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden, können Sie in vergleichbaren Fällen einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Entscheidung stellen.
Für alle Interessierten gibt es in der Anlage, zum einen das Urteil und den Vordruck, sofern letzterer noch nicht bekannt ist.
Wie die Entscheidung ausgeht ist natürlich offen, wobei ich mir wünschen würde das dieser Vordruck abgeschafft wird, weil er meines Erachtens nur Arbeit macht aber keine Auswirkung hat.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihren Steuerberater.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Anlagen zum Ausdruck, bitte auf das Symbol klicken:
Anlage EÜR 2008
Finanzgericht Münster, 6 K 2187/08
Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
©opyright 2011 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg