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Tipp des Monats Juni 2007 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Tipp Juni 2007 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Eidelstedt Niendorf Schnelsen |
Aufmerksame Leser dieser Rubrik wissen sicher, dass Sie schon bisher Aufwendungen für so genannte haushaltsnahe Aufwendungen steuermindernd berücksichtigen konnten. Dabei bezog sich diese Vorschrift bisher nur auf die Arbeiten, die auch ein handwerklich talentierter Laie ausführen konnte (z. B. Anstricharbeiten, Gärtnerarbeiten usw.).
Seit 01.01.2006 ist dieser Katalog großzügig erweitert worden. Jetzt können Sie nämlich für alle Handwerkerleistungen, die Sie in Anspruch nehmen, die Steuerermäßigung beantragen. Wohl gemerkt es handelt sich um die Leistungen, nicht um die Materialaufwendungen.
Neben den reinen Handwerkerleistungen sind auch die folgenden Kosten absetzbar:
Dazu ist allerdings Voraussetzung, dass der Verwalter die Aufwendungen auf einem amtlichen Formular bescheinigt. Dies Formular können Sie als Anhang zu diesem Tipp downloaden (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C34181657_L20.pdf).
Weiterhin ist natürlich selbstverständlich die alte Vorschrift in Kraft geblieben, die fordert, dass Sie eine Rechnung des Handwerkers vorliegen haben, die Sie unbar bezahlt haben.
Wenn Sie also fleißig sammeln, können Sie evtl. Ihre Steuern ab 2006 deutlich reduzieren.
Und wie immer als letzte Empfehlung: Wenn Sie Fragen haben, Ihr Steuerberater ist die richtige Adresse.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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