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Tipp des Monats Juni 2004 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Tipp Juni 2004 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eidelstedt Niendorf |
Wer hat sie sich nicht schon einmal gewünscht, die Heinzelmännchen, die lästige oder schwere Arbeiten abnehmen. Und jetzt soll sich auch noch das Finanzamt an den Kosten für diese Heinzelmännchen beteiligen ?
um Missbrauch vorzubeugen, ist es nicht zulässig, daß diese Leistungen durch Personen ausgeführt werden, die zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. Beispiele für die haushaltsnahen Leistungen: Für den Fall, daß Sie Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 bereits abgegeben haben und diese Heinzelmännchen – Regelung nicht kannten, können Sie bis einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheides für 2003 diese Kosten noch nachträglich geltend machen.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
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