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Tipp des Monats Juni 2002 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer In meinem Tipp für April 2001 hatte ich empfohlen, sich kurzfristig Gedanken über die Übertragung von Grundvermögen zu machen, weil zu erwarteten war, daß der Gesetzgeber den Wertansatz für Grundstücke drastisch erhöhen würde. Nun gibt es wegen der Begünstigung der Besteuerung beim Betriebsvermögen und beim Grundvermögen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes. Wenn Sie also in Zukunft Erbschafts- oder Schenkungsteuerbescheide erhalten, sollten Sie darauf achten, daß diese Bescheide vorläufig nach § 165 Abs. 1 Nr. 3 AO sind.
Häufig scheitert die Übertragung von größeren Vermögensteilen von den Eltern auf die Kinder daran, daß z.B. das gesamte Vermögen auf den Namen des Ehemannes eingetragen ist. Da könnte eine steuerfreie Übertragung vom Vater an die Kinder nur in Höhe von jeweils 205.000,00 € erfolgen.
Zur Ausnutzung der vollen Freibeträge könnte bei größeren Vermögen wie folgt verfahren werden:
Unter der Voraussetzung, daß das Vermögen mindestens 820.000,00 € beträgt, können jetzt die folgenden steuerfreien Übertragungen von den Eltern an die Kinder erfolgen.:
Sie sehen, daß durch diese einfache Methode immerhin innerhalb von 10 Jahren 103.000,00 € mehr steuerfrei von den Eltern an die Kinder übertragen werden können. Zur Abwendung ungünstiger Auswirkungen der Gütertrennung bestehen keine Bedenken, wenn im Anschluß an die Schenkung die Eltern wiederum den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß es wichtig ist, diese etwas komplizierte Materie nicht allein dem Notar zu überlassen, sondern im Zweifelsfalle einen kompetenten Steuerberater hinzuzuziehen. Ihr Steuerberater Sven Sievers Verfasser: W. Gräfe Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können. |
Steuertipp Juni 2002 - S. Sievers Steuerberater in Hamburg