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Tipp des Monats Juli 2008 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Tipp des Monats Juli 2008 Sven Sievers Steuerberatung in Hamburg Niendorf Eidelstedt Schnelsen |
Elterngeld und Steuerklassenwahl
Eigentlich wollte ich in diesem Monat und bei diesem guten Wetter eine Sommerpause einlegen und mich auf meinen Lorbeeren ausruhen.
Aber eine ständig wachsende Leserzahl dieses Tipps lässt eine totale Faulheit nicht zu, ich habe deshalb beschlossen, nur ein bisschen träge zu sein und einen bereits früher erschienenen Artikel zu ergänzen.
Wenn ich die Statistik der Anfragen anschaue, gibt es ganz deutliche Schwerpunkte. Einer dieser oft aufgerufenen Artikel ist der über das Elterngeld und die Steuerklassenwahl.
Als ich den Artikel im August 2006 schrieb, war das Gesetz in Vorbereitung, Eckpunkte standen auch, verkündet war es jedoch noch nicht.
Rückblickend kann gesagt werden: Alle Vorhersagen sind eingetreten.
Lediglich im Hinblick auf den Zeitpunkt der Änderung der Steuerklassen war ich unsicher und hatte empfohlen, diese möglichst noch im Jahr vor der Geburt des Kindes ändern zu lassen, damit Ihren Niemand Gestaltungsmissbrauch vorwirft.
Genau das ist in einem Fall passiert, über das das Sozialgericht Dortmund am 28.07.2008 zu entscheiden hatte. Die Steuerklasse wurde Ende 2006 geändert, das Kind ist 2007 geboren, der Arbeitgeber, eine Behörde, wollte das Elterngeld nicht auf Grund der tatsächlichen Steuerklasse auszahlen, sondern errechnete das Elterngeld aus dem Nettolohn, der sich fiktiv bei Anwendung der alten (ungünstigeren) Steuerklasse ergeben hätte.
Diesem Verfahren hat das Sozialgericht widersprochen und entschieden, dass der Berechnung des Elterngeldes das tatsächliche Nettogehalt der letzten 12 Monate zugrunde zu legen ist. Ein "ungewöhnlicher" Wechsel der Steuerklassen ist nicht zu beanstanden (Sie sollten aber berücksichtigen, dass in der Regel nur einmal im Jahr ein Wechsel der Steuerklassen erfolgen kann)
Wir wissen jetzt also:
So, und jetzt lege ich mich wieder in die Sonne, bei Unklarheiten zu diesem Komplex fragen Sie doch bitte meine Kolleginnen und Kollegen
Ihr Steuerberater Sven Sievers
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