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Tipp des Monats Juli 2007 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Tipp Juli 2007 Sven Sievers Steuerberatung in Hamburg Eidelstedt Niendorf Schnelsen |
Für alle Kapitalanleger war bisher klar: Kursgewinne durch Verkäufe von Papieren durften erst nach Ablauf eines Jahres realisiert werden, damit Sie nach dem bisherigen Recht steuerfrei bleiben konnten.
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz soll diese Regelung an 2008 wegfallen.
Da bedeutet, dass jeder Gewinn bei einer Veräußerung von Wertpapieren einkommensteuerpflichtig wird.
Diese Vorschrift gilt für alle Anschaffungen, die ab 01.01.2009 erfolgen. Für Anlagen, die Sie bis zum 31.12.2008 tätigen, gilt diese Vorschrift nicht.
Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie im Jahr 2013 ein Papier verkaufen, welches Sie bis zum 31.12.2008 gekauft haben, jeglicher Kursgewinn steuerfrei bleibt.
Dasselbe Papier, ab 01.01.2009 gekauft, kostet später, wenn es mit Gewinn verkauft wird, Einkommensteuer.
Diesmal fragen Sie zur Abwechslung mal nicht Ihren Steuerberater, sondern Ihren Anlageberater bei der Bank, damit Sie die “richtigen” Papiere kaufen und der Steuervorteil nicht durch Kursverluste minimiert wird.
Anmerkung:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass auch Werbungskosten aus Kapitalvermögen ab 2009 nicht mehr angesetzt werden dürfen, es wird lediglich der Sparerfreibetrag von € 801,00 (bei Ehegatten € 1,602,00) abgezogen. So sollten Zinsen, die für die Finanzierung von Wertpapieren oder Beteiligungen für 2009 anfallen noch 2008 bezahlt werden.
Ich wünsche Ihnen bei Ihrer Anlage ein glückliches Händchen.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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