S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Juli 2018 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Der zertifizierte Steuerpflichtige
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Komplizierte Vereinfachung!

Zu diesem Thema wird aller Voraussicht nach der eine oder andere weitere Tipp erfolgen, denn dieses Thema ist „einfach“ zu umfangreich.

Der Gesetzgeber, in diesem Fall mal nicht die Bundesregierung, sondern die Kommission der Europäischen Union (EU).

Mal wieder geht es um die Vermeidung von Betrugsfällen in der Umsatzsteuer (USt) in der EU, welche sich auf geschätzte 50 Mrd. EUR
betragen soll.

Nachdem der Binnenmarkt 1993 eingeführt wurde, wurde 1999 als sogenannte Übergangslösung, die innergemeinschaftliche Lieferung
(Verkäufer) und der innergemeinschaftliche Erwerb (Käufer) eingeführt.

Beides geschah unter steuerfreien Aspekten mit dem gegenseitigen Austausch der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern des jeweiligen
Landes. Ein aus meiner Sicht eigentlich gutes System, da auf beiden Seiten Meldungen an das Finanzamt gemacht werden, die auf EU Ebene
abgeglichen wurden.

Das System krankte nur in der Stufe davor, wenn Personen mit Betrugsabsichten den Einkauf vor der Lieferung mit USt tätigten, die Rechnung
aber nicht bezahlten und die Steuer beim Finanzamt geltend machten.

Jetzt gibt es den Plan ab dem Jahr 2022, mit ersten Änderungen ab den 01.01.2019, die Bestimmungslandbesteuerung einzuführen. Dieses
bedeutet, dass die Steuer von dem Land des Käufers, vom Verkäufer in der Rechnung ausgewiesen und in dem jeweiligen Land abgeführt
werden muss.

Um ein schlechtes System zu bekämpfen wird also noch mehr Geld investiert, um nach den Gedanken/Träumen der Kommission eine
Reduzierung des Betruges um 80% herbeizuführen. Ich glaube, dass ich nicht der einzige bin der hierin einen Fehler sieht und befürchtet
dass eher eine Verschlimmerung eintreten wird.

Zur Klarstellung: Sie als in die EU Liefernder müssen in Ihrer Rechnungssoftware von den derzeit 26 anderen Ländern (ohne GB wegen
Brexit), wovon jedes mind. zwei Steuersätze hat, 52 verschiedene Steuerzuordnungen haben. Hier sind noch nicht landesspezifische
Befreiungen, oder aktuelle Änderungen die jedes Land durchführt einbezogen.

Sie müssen genau wissen auf welches Produkt, welche Steuer anfällt, Ihre Software muss das richtig umsetzen, was meines Erachtens nach
die nächsten Probleme herbeiführt, und Sie müssen sich in jeden belieferten Land registrieren.

Nun soll ab 2019 der sogenannte „zertifizierte Steuerpflichtige“ eingeführt werden, welcher einer besonderen Vertrauenswürdigkeit unterliegt
und dadurch Vereinfachungen in Bürokratie und Besteuerung haben sollen.

Wer bestimmt nun aber, wer geeignet ist und wie wird man zertifiziert?

Ist es der Unternehmer ohne Makel?

Viele haben schon mal irgendwas verspätet abgegeben oder aus welchen Gründen auch immer verspätet gezahlt.

Sind das schon K.O. Kriterien?

Was geschieht, wenn das Finanzamt aus eigener Schuld mal daneben haut?
Sicherlich kein Einzelfall.

Die Neueinstufung soll in einer MIAS-Datenbank eingepflegt werden und mit einem wie auch immer gearteten Tool für beteiligte Steuerbehörden und potenzielle Geschäftspartner einsehbar sein.
Aber was ist eigentlich mit der vor kurzem von der EU umgesetzten Datenschutzverordnung??!!

Eine sinnvolle Null Umsatzsteuer, zwischen allen Unternehmern, in jedem EU Land würde m.E. einen größeren Mehrwert bringen, so dass
nur Einzelhändler USt abführen und man sich die Vorsteuer dann wiederholt. Dieses ist aber nicht gewollt.

Es wird garantiert der nächste Tipp auch noch dieses Thema behandeln, denn Sie sehen es wird „einfacher“.

Ganz nebenbei vergaß ich zu erwähnen: die Kassenumstellung ist auch noch nicht am Ende.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers




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