S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Januar 2013 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Einreichung der Steuererklärung und Erhalt des Steuerbescheides

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Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

Immer mehr wird auf elektronischem Wege erledigt. So auch schon viele Dinge welche Sie zur Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen.

In der angefügten Pressemitteilung wird erklärt, dass die Bearbeitung durch das Finanzamt verzögert beginnt. Es gibt jedoch den einen oder anderen Steuerbürger, der seine Erklärung früh einreicht und dadurch auch evtl. früher den Bescheid erhält.

Wenn eine Erstattung erwartet wird ist das sinnvoll.

Denn in der Pressemitteilung gibt es auch die Aussage, dass die Steuerpflichtigen trotzdem Ihre Erklärung schon einreichen können. Diese sollen dann dem Eingang nach abgearbeitet werden.

Der späteste Termin bis zu dem die Erklärung eingereicht werden muss, ist wie jedes Jahr der 31. Mai. Sollten Sie jedoch steuerlich beraten werden, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember.

Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Steuern, 14.1.2013 Einkommensteuerbescheide für 2012 frühestens ab März 2013

Die Finanzämter können in vielen Fällen nicht vor Anfang März 2013 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2012 beginnen. Erst dann liegen der Steuerverwaltung erforderliche, von Dritten elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten vor. Darauf weist Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern hin.

Viele Bürger geben ihre Einkommensteuererklärung bereits Anfang des Jahres ab, damit sie die Steuererstattung frühzeitig erhalten können. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben allerdings gesetzlich bis zum 28. Februar 2013 Zeit, die von den Finanzämtern benötigten Steuerdaten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. „Dies betrifft beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung“, erläutert Jüptner. Die bundesweit an eine zentrale Stelle übermittelten Daten müssten anschließend aufbereitet und den Finanzämtern in den Bundesländern zugeordnet werden, damit sie bei der Veranlagung berücksichtigt werden können.

Weiterhin gilt aber: Je früher, desto besser, so Jüptner. Wer die Steuererklärung bereits jetzt einreicht, wird seine Steuererstattung im Normalfall auch früher erhalten, denn die Bearbeitung richtet sich ab dem Vorliegen aller Daten grundsätzlich nach der Reihenfolge des Eingangs. Auch wenn sich der Rechenbeginn bei der Steuerverwaltung aus den oben genannten Gründen verzögert: Für die Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und nicht steuerlich beraten sind, bleibt der 31. Mai 2013 der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung.

Die elektronische Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung vereinfacht die Steuerveranlagung. Rückfragen des Finanzamts, die zur Klärung von Einzelfragen nötig wären, können so vermieden werden.



Bei Fragen wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihren Steuerberater.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers







Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung und Erhalt des Steuerbescheides


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