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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Januar 2009 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats Januar 2009 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
 
Unfallversicherung - Berufsgenossenschaft - Sofortmeldungen

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 Es wird einfacher!!

Das ist es was unsere Politiker, gleich welcher Partei, uns gerne weiss machen wollen.

Dies ist aber mal wieder für 2009 nicht der Fall! Es gibt eine Reihe von Änderungen im Lohnbereich, die Mehrarbeit in der Verwaltung auslöst.

Es kann hier nur ein Teil von dem dargestellt werden, da es hier sonst den Rahmen überschreiten würde.

1. Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft

Was bisher einmal im Jahr mit dem Lohnnachweis der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet wurde, muss ab 2009 monatlich der Krankenkasse des Mitarbeiters gemeldet werden!!

Dafür ist es notwendig, von der zuständigen BG den Strukturschlüssel (Unterscheidung von Tätigkeiten z.B. Büro, gewerbliche Mitarbeiter) bei jedem Mitarbeiter zu hinterlegen und auch zu pflegen. Daneben sollen die Strukturschlüssel auch zukünftig für Meldungen der Mitarbeiter (An-/Abmeldungen usw.) benötigt werden.

2. Sofortmeldungen

Hier ist der meines Erachtens größte zu erwartende Verwaltungsaufwand nötig.

Hintergrund ist mal wieder ein Gesetz, mit dem die Schwarzarbeit bekämpft werden soll.

Wenn eine Überprüfung der angemeldeten Arbeitnehmer durch den Zoll oder anderen Behörden bei Arbeitgebern vorgenommen werde, hieß es „Der Arbeitnehmer hat heute angefangen“. Die Beweislast, dass der Mitarbeiter evtl. schon länger „schwarz“ arbeitet, lag bei den Behörden.

Seit dem 01.01.2009 ist es nun so, dass in diversen Branchen u.a. Baubranche, Hotel- und Gaststättengewerbe Sofortmeldungen (Rentenversicherung) neben den normalen Anmeldungen (Krankenkasse) notwendig sind.

Dieses hat jetzt zur Folge, dass sowie bekannt ist, dass ein neuer Arbeitnehmer anfängt eine Sofortmeldung zu tätigen ist; d.h. Anmeldung immer vor Beginn der Beschäftigung.

Welche Branchen noch betroffen sind und was genau zu melden ist, entnehmen sie bitte dem Link der Deutschen Rentenversicherung (http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_131330/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/05__deuev/sofortmeldungen/info__ag__sofortmeldung__ind ex.html).

Geschieht eine Beschäftigungsabmachung, in dem Zeitraum in dem Ihr Steuerberater zu erreichen ist, mag noch alles in Ordnung gehen. Was ist aber in den Fällen, wo sich am Wochenende entscheidet, ob am Montag ein neuer Arbeitnehmer anfängt. Dann haben Sie selber die Meldung vorzunehmen.

Hierfür kann man das Programm sv.net 9.0 benutzen, welches unter dem folgenden Link zu finden ist (http://www.itsg.de/(S(gtu1iof2ulwfkcr3kdtnjbzx))/svnet_home.ITSG).

Ob bei einem Verstoß irgendwelche Folgen zu erwarten sind und in welcher Höhe, ist mir noch nicht bekannt.

Des weiteren ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass diese Personalausweis, Reisepass o.ä. bei sich zu führen haben!!

Wie Sie sehen, wird es leider nicht einfacher und ist nur ein Auszug aus den Änderungen. So auch im neuen Jahr gilt! Wenden Sie sich bei Fragen vertrauensvoll an Ihrem Steuerberater.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 


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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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