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Tipp des Monats Januar 2006 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Tipp Januar 2006 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eidelstedt Niendorf |
Seit Mitte August 2005 taucht in allen Medien immer wieder die Frage auf: Ist die Grundsteuer verfassungswidrig ? a) die Verfassungsbeschwerde angenommen wird
Ergeht Anfang des Jahres ein neuer Grundsteuermeßbescheid, so legen Sie dagegen Einspruch ein. (Textempfehlung siehe Anhang 1.) Ergeht kein neuer Grundsteuermeßbescheid, beantragen Sie Aufhebung des bestandkräftigen Meßbescheides (Textvorschlag siehe Anhang 2) Und wenn Sie dann noch das Glück haben, dass das Bundesverfassungsgericht in Ihrem Sinne entscheidet, gibt es irgendwann auch Geld zurück – und damit kann dann wieder unsere Konjunktur richtig toll angekurbelt werden!!! Ihr Steuerberater Sven Sievers
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