Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Januar 2018 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Hier geht es zum Impressum S. Sievers Steuerberater  in HamburgS. Sievers Steuerberater  in Hamburg Hier finden Sie eine Übersicht aller SeitenKontaktmöglichkeiten S. Sievers Steuerberater  in Hamburg

Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

Geändertes Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
(Zur Druckansicht Format Adobe.pdf hier klicken)

Gestrichene Einbahnstrasse!
Geändertes Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz

Einbahnstraßen kennt jeder welcher am Straßenverkehr teilnimmt. Sie stehen dafür, dass es immer nur in eine Richtung geht.

Das gleiche Prinzip, nur auf gesetzliche Krankenkassen angewandt, galt bis zum 31.12.2017 für freiwillige Mitglieder einer solchen Krankenkasse.

Was bedeutet das?! Freiwillige Mitglieder werden nach ihren Einkommen, gleich ob aus Selbständigkeit, Vermietung und Verpachtung,
Kapitalvermögen usw. eingeordnet und müssen dementsprechend Beiträge entrichten.
Soweit so gut, nur gab es bis Ende 2017 eine aus meiner Sicht bestehende Ungerechtigkeit.

Beispiel:
Der Beitrag eines Mitgliedes wurde für das Jahr auf der Grundlage von 30.000 EUR bemessen, aufgrund von Vorjahren, Schätzungen usw..

Jetzt konnten sich zwei Szenarien ergeben, wenn das Einkommen höher ausfiel mit z.B. 45.000 EUR wurde ein Nachtrag von der jeweiligen
Krankenkasse erhoben. Bis hierhin ist nichts anzumerken. Wurde jedoch nur ein Einkommen von 15.000 EUR erzielt gab es keinerlei
Erstattungen der Krankenkassen.

Einzige Ausnahme bei den meisten Krankenkassen bestand bei Selbständigen im Gründungsjahr. Aber lediglich das Gründungsjahr.
Daher kam ich hier auf den Begriff Einbahnstraße, da das Geld immer nur in eine Richtung floss.

Dieses hat sich nun durch das im letzten Jahr beschlossene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz geändert, so dass die gesetzlichen
Krankenkassen ab dem Beitragsjahr 2018 bei gemindertem Einkommen auch erstatten müssen und somit die Einbahnstraße gestrichen
wurde.

Dadurch wurde mehr Gerechtigkeit hergestellt und auf das Leistungsprinzip anhand des realen Einkommens abgestellt.
Ungefährdet sollen Krankengeldzahlungen sein, welche ja Wahlleistungen sind. Hier soll es keine Neuberechnungen geben.
Private Krankenversicherungen sind hiervon nicht betroffen, da diese noch nie nach dem Einkommen ihre Beiträge erhoben haben, sondern
nur anhand der Lebenssituation.

Achten Sie also auf Ihre Beiträge ab diesem Jahr und wenden sich bei Fragen nicht nur an Ihren Steuerberater, sondern in diesem Fall auch gerne an Ihre Krankenkasse.

 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 








Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
©opyright 2018 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg