Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Februar 2015 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Hier geht es zum Impressum S. Sievers Steuerberater  in HamburgS. Sievers Steuerberater  in Hamburg Hier finden Sie eine Übersicht aller SeitenKontaktmöglichkeiten S. Sievers Steuerberater  in Hamburg

Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen, Unterlagen in elektronischer Form
 
(Zur Druckansicht Format Adobe.pdf hier klicken)

Neues Gewand!
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff...
 

Am 14.11.2014 wurde ein, 37 Seiten umfassendes, Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF) zur GoBD veröffentlich.

Was ist GoBD? Es steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Eine seltsame Abkürzung einer langen Bezeichnung für eine Vorschrift, welche im Kern für jeden Unternehmer aussagt: „Führe vernünftig deine Bücher so dass alles nachvollziehbar ist“. Speziell von Seiten der Finanzverwaltung.

Es ist lt. Aussage der Finanzverwaltung nichts Neues und soll auch keine Verschärfung enthalten sondern lediglich ein Zusammentragen aller relevanten Unterlagen.

Einiges möchte ich hier in Kürze darstellen, da dass Thema zu ausführlich ist. Wer Interesse am lesen hat, dieser kann sich das BMF Schreiben (Anlage) zu Gemüte führen.

Jeder Geschäftsvorfall ist spätestens innerhalb von zehn Tagen zu erfassen, gleich ob Bestellschein, Lohnzettel, Angebote, oder ähnliche Notizen.

Ab 2017 ist, gerade für Geschäfte mit Bargeldverkehr, eine strengere Anforderung an das Kassensystem. Es muss für das Finanzamt auslesbar sein und alle Positionen enthalten welche gebucht wurden. Fragen Sie hier am besten Ihren Lieferanten/Serviceberater Ihres Kassensystems.

Für die Buchhaltung darf eine Tagessumme z.B. für 7% und 19% Umsätze eingetragen werden, jedoch müssen Aufzeichnungen existieren aus denen erkennbar ist, wie sich die Summe im Einzelnen zusammensetzt (siehe oben).

Alles was mit der Buchhaltung zu tun hat muss zehn Jahre aufgehoben werden und gerade bei elektronischer Aufbewahrung muss gewährleistet sein, dass die Daten jederzeit aufrufbar sind.

Wenn es möglich ist aus seinem System alte Rechnungen auszudrucken, muss darauf geachtet werden, dass bei Adresswechsel auch die entsprechend gültige Adresse darauf steht.

Schützen Sie Ihren betrieblichen PC vor unbefugtem Zugriff, gleich vor wem, und sichern Sie Ihre Daten zur Sicherheit auf einem weiteren Datenträger.

Dann ist es gleich ob Sie Belege im Original oder als Datei vorhalten. Im letzteren Fall darf das Papier auch vernichtet werden, mit ein paar Ausnahmen. Dieses sind Notarverträge, Schecks, Aktien, öffentliche Dokumente (geknickt, gestempelt) usw..

Sie dürfen Ihre Daten auch in einer Cloud speichern, was jedoch beim Finanzamt gem. § 146 (2) Abgabenordnung (AO) zu beantragen ist und der Ort des Servers zu benennen ist. Also passen Sie auf in welcher Cloud Sie es speichern, da nicht jeder Standort bekannt ist.

Die Verwaltung gibt keinerlei Empfehlung zu Buchhaltungssoftware o.ä. ab und weist darauf hin das zumeist Zertifikate von Software aus der Testphase und nicht Anwendungsphase stammen.


Dieses ist nur ein kurzer Auszug aus dem vollständigen Thema. Daher fragen Sie zur Sicherheit auch Ihren Steuerberater.



Ihr Steuerberater Sven Sievers



alogo .pdf Datei “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form
  sowie zum Datenzugriff”. 
Zur Ansicht hier klicken





Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
©opyright 2015 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg