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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Februar 2014 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Schenkungsteuer mindern – Fehler vermeiden
 
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Vorsicht Schenkung!

„Schenken mit Denken“ - ist eine alte Weisheit. Das möchte ich Ihnen heute an einem Beispiel erklären.

Bei grösseren Schenkungen, die man an jemanden durchführt, mit dem man nicht direkt verwandt ist, kann es unnötig teuer werden.

Eine gerne genutzte Variante kann hier eine sogenannte Kettenschenkung sein. Doch Vorsicht, es können sich hier auch teure Fehler einschleichen.

Ein Fehler kann die Verpflichtung zur Weitergabe von der mittleren Person an die letzte Person sein.

Um es besser zu verdeutlichen, hier ein Beispiel mit und ohne Verpflichtung zur Weitergabe.

Ein Großelternteil (GE) will an das Enkelkind (EK) und dessen Ehepartner (EP)/ eingetragenen Lebenspartner (LP) eine vermietete Wohnimmobilie im Steuerwert von 2 Mio. EUR verschenken.

Variante 1:
Mit der Verpflichtung der Weitergabe, gilt es wie eine direkte Schenkung von den GE an den EP/LP, da keine Bereicherung des EK vorliegt von den GE.

Dadurch ergeben sich folgende Zahlen:

GE an EK

GE an EP/LP

 

½ Steuerwert Grundstück

 

1.000.000

1.000.000

 

Persönlicher Freibetrag Steuerklasse I bzw. III

-200.000

-20.000

 

Steuerpflichtiger Erwerb

 

800.000

980.000

 

Schenkungsteuer 19/30%

152.000

294.000

Summe: 446.000


 

 

 


Variante 2:
Es gibt keine direkte Verpflichtung zur Weitergabe, sondern der Übertrag erfolgt nach einem gewissen zeitlichen Abstand von EK an EP/LP.

So ergeben sich folgende Zahlen:

GE an EK

GE an EP/LP

 

Steuerwert Grundstück

 

2.000.000

1.000.000

 

Persönlicher Freibetrag - Beide Steuerklasse I

-200.000

-500.000

 

Steuerpflichtiger Erwerb

 

1.800.000

500.000

 

Schenkungsteuer 19/15%

342.000

75.000

Summe: 417.000

 

 

 


Somit ergibt sich bei der 2. Variante ein Vorteil von 29.000 EUR. Das spricht für sich.

Wichtig ist, dass gleich bei welcher Schenkung, auch evtl. andere Vorschenkungen mit berücksichtigt werden müssen.


Deshalb fragen Sie zur Sicherheit lieber bei Ihrem Steuerberater nach, bevor es unnötig teuer wird.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

 









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