Tipp des Monats Dezember 2012 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Änderungen Steuerrecht !
Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de
Wieder Neuerungen ! |
Wie sollte es auch anders sein, es ergeben sich auch im nächsten Jahr wieder Änderungen oder Neuerungen in vielen Bereichen. Da nicht alles dargestellt werden kann, beschränke ich mich auf die Umsatzsteuer und einen kleinen Auszug daraus.
Änderung Dozenten/ Musikschulen/ Fahrlehrer usw.
Im Laufe des Jahres hatte ich schon einmal auf die bevorstehende Problematik hingewiesen. Das geplante Gesetz ist nicht verabschiedet worden, somit bleibt das meiste wie bisher.
Soll heißen Fahrlehrer bleiben steuerpflichtig, Musikschulen, sofern Befreiung, weiterhin steuerfrei und Dozenten haben weiterhin die Möglichkeit sich befreien zu lassen oder nicht.
Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung kommt bei den Unternehmen zu tragen, welche von Privatpersonen Gegenstände ankaufen und sie anschließend weiterverkaufen.
Hier müssen die Unternehmen nur auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf Umsatzsteuer abführen.
Dieses können neben Autohändler auch Antiquitätenhändler usw. sein.
Hier muss ab dem nächsten Jahr ein spezieller Hinweis auf den Rechnungen enthalten sein, z.B. bei Autohändlern „§25a UstG Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände“
Sollte der Hinweis fehlen, wird das Finanzamt bei einer Prüfung aus dem gesamten Verkaufsbetrag die Umsatzsteuer rechnen.
Innergemeinschaftliche Lieferung (i.g.L)
Da es sich bei den i.g.L um einen steuerfreien Umsatz handelt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) vor kurzem entschieden, dass der Hinweis „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ auf den Rechnungen stehen muss um allen Anforderungen genüge zu tun.
Gutschriften
Hier schreibt der Gesetzgeber zukünftig vor, dass bei Gutschriften auch das Wort „Gutschrift“ darauf deutlich geschrieben steht, da ja bei Rechnungen auch das Wort „Rechnung“ darauf geschrieben ist.
Freihafen
Ab dem 01.01.2013 wird in Hamburg der „Freihafen“ komplett abgeschafft, nachdem er in den letzten Jahren immer mehr verkleinert wurde. Den sofortigen Steueranfall erspart man sich nur mit Zolllagern.
Jeder mag sich seinen Teil über die Sinnhaftigkeit gewisser Formalvorschriften denken, doch drohen bei Nichteinhaltung Probleme, die ja nicht sein müssen.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und ein zufriedenes und gesundes neues Jahr.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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