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Tipp des Monats Dezember 2009 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats Dezember 2009 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
 
Abgabe von Steuererklärungen - Arbeitnehmer - gesetzliche Frist

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Der Countdown läuft!!

Wie die Jahre zuvor neigt sich auch dieses Jahr wieder dem Ende und man fragt sich wo die Zeit geblieben ist.

In diesem Tipp soll es um die Abgabe von Steuererklärungen in Arbeitnehmerfällen handeln.

Bis vor kurzem gab es die Möglichkeit maximal zwei Jahre nachdem das Jahr vorbei war eine Erklärung abzugeben wo das Finanzamt auch noch veranlagen muss, soll heißen 2007 müsste bis zum Ende 2009 eingereicht worden sein.

Damit ist nicht die normale gesetzliche Frist zur Abgabe von Steuererklärungen zum 31.05. des Folgejahres gemeint. Die gilt für Personen die keinen Steuerberater haben.

Die Möglichkeit der Abgabe wurde jetzt erweitert auf vier Jahre, womit bis zum Jahresende auch noch die Abgabe von 2005 möglich ist. Das Finanzamt muss die Erklärung bearbeiten und Guthaben auszahlen, sowie Nachzahlungen einziehen.

Es gibt immer noch Personen die keine Erklärung abgegeben haben, weil sie denken dass es sich nicht lohnt obwohl sie z.B. lange Arbeitswege haben oder an wechselnde Einsatzstellen tätig sind.

Sollte jemand dazu gehören muss sich beeilt werden sofern es 2005 betrifft und die Erklärung bis zum 31.12.2009 abgeben.

Die vier Jahre gelten natürlich auch wenn für Sie die Förderung der Arbeitnehmer-Sparzulage (VWL) in Betracht.

Um der guten Tradition weiterhin Rechnung zu tragen wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten an Ihren Steuerberater.

Ich wünsche allen Lesern und ihren Familien weiterhin eine besinnliche Vorweihnachtszeit, frohe Feiertage und ein gesundes und zufriedenes neues Jahr!!

Des Weiteren wünsche ich jedem, dass man am Jahresende sagt “es war kein schlechtes Jahr” und denen bei dem es leider doch der Fall ist, ein besseres neues Jahr!

 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 


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