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Tipp des Monats Dezember 2008 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Tipp des Monats Dezember 2008 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Niendorf Eidelstedt Schnelsen |
Wenn’s zweimal klingelt!!
Es handelt sich hier nicht um eine Anspielung auf einem Film, sondern um den Besuch von der Steuerfahndung.
Für viele ist es sicherlich unvorstellbar, dass diese irgendwann einmal vor einem steht. Wenn Sie aber kommt, dann erscheint die Fahndung zeitgleich überall d.h. im Unternehmen, beim Unternehmer Zuhause und beim Steuerberater.
Dieser Tipp soll eine kleine Anleitung über das Verhalten sein, wenn es doch mal der Fall sein sollte.
• Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen
• Durchsuchungsbeschluss prüfen
1. Gültig?
2. Welche Räumlichkeiten?
3. Welche Gegenstände?
4. Begründung?
5. Wer durchsucht?
• Verteidiger/ Steuerberater anrufen und hinzu bitten
• Beschuldigter: Schweigerecht
• Zeuge: später mit Beistand
• Gespräche unterlassen
• Widerspruch gegen Beschlagnahme
• Fotokopien fertigen
• Keine Suche nach Zufallsfunden
• Beschlagnahmeverzeichnis prüfen
• Beschlagnahmefreie Gegenstände versiegeln lassen
• Rechtsmittel der Beschwerde prüfen
Wichtig!!
Wie Sie schon der Aufzählung entnehmen konnten, vermeiden Sie jegliche Gespräche durch die die Fahndung evtl. mehr Information erhalten könnte.
Was für Sie nach „Smalltalk“ klingt oder sich so anhört ist für den/ die geschulte(n) Fahnder(in) nur die Möglichkeit noch mehr herauszubekommen.
Im Gegensatz zu den anderen Tipps - fragen Sie hier nicht nur Ihren Steuerberater - sondern vor allem einen Anwalt für Steuerrecht, der sich mit der Materie auskennt und entsprechend erfahren ist.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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