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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Dezember 2007 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp Dezember 2007 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Eidelstedt Niendorf Schnelsen
 
Auslaufen der geringwertigen Wirtschaftsgüter - GWG

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  Letzte Runde bitte...!

Sehr geehrte/r Leser/in, dieses soll keine Ankündigung eines Gastwirtes oder Besitzer eines Glühweinstandes auf den vielen unzähligen Weihnachtsmärkten in Deutschland sein.

Es ist vielmehr das Auslaufen der geringwertigen Wirtschaftsgüter (kurz GWG genannt) bei bilanzierenden Steuerpflichtigen. Dieses sind Einzelunternehmen mit entsprechender Größe, Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften.

Es gilt nicht für Selbständige und Freiberufler, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Ebenfalls nicht betroffen sind Arbeitnehmer/ Privatpersonen.

Diese können in ihrer Einkommensteuererklärung, bei den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit oder Vermietungseinkünften nach wie vor die Kosten ansetzen.

Die zurzeit geltende Regelung für GWG besagt, - man kann selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter deren Einzelwert 410 EUR netto (ohne Umsatzsteuer) nicht überschreitet -, sofort als Betriebsausgaben / Werbungskosten gewinnmindernd geltend machen.

Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 wird dieses für die o.g. Gruppen abgeschafft und durch eine neue Regelung ersetzt. Aber auch hier wurde wieder etwas komplizierter neu geregelt als notwendig.

Ab 2008 werden zum einen die Betragsgrenzen geändert, 150 bis 1000 EUR, und zum anderen kommen alle Anschaffungen des Jahres unabhängig vom Zeitpunkt des Kaufes in einen sog. Topf, Pool oder was sonst noch für Namen dafür kreiert werden.

Außerdem wird nicht wie zurzeit im gleichen Jahr gewinnmindernd abgeschrieben, sondern über fünf Jahre verteilt, (incl. Jahr der Anschaffung). Dieses gilt für alle Arten von Wirtschaftsgütern z.B. Computer, Büromöbel, Werkzeuge usw..

Hier kann es in einigen Bereichen zu Verschlechterung oder Verbesserung kommen. Dieses jedoch darzustellen, würde den Rahmen des Tipps in die Länge ziehen. Im Einzelfall müsste beim Steuerberater nachgefragt werden.

Es wird keine Rücksicht darauf genommen, ob die Gegenstände entwendet, zerstört oder sonst in irgendeiner weise aus dem Unternehmen ausscheiden. Der Topf/ Pool wird bis zum Ende (0 EUR) abgeschrieben! Für jedes Jahr gibt es einen neuen Topf (2009,2010...)

Von einer Vereinfachung oder Abschaffung komplizierter Regelungen hat sich die Regierung wieder einmal entfernt!

So bleibt mir nichts anderes übrig, als allen Lesern und Ihren Familien eine frohe und besinnliche Adventszeit und Weihnachtszeit sowie einen guten und gesunden Rutsch ins Jahr 2008 zu wünschen.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

















 


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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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