Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de
Tipp des Monats August 2016 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
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Entwurf des 2. Bürokratieabbaugesetzes |
Frühzeitiges Weihnachtsgeschenk!
Bevor es zu Verwechslungen kommt: es soll nicht um den frühzeitige Kauf von Weihnachtsgeschenken gehen, sondern um ein geplantes Gesetz welches zum Jahreswechsel in Kraft treten soll.
Bis jetzt handelt es sich um einen Entwurf (2. Bürokratieabbaugesetz) vom 3.8. des Bundeskabinetts, der erst nach der Sommerpause in das Gesetzgebungsverfahren geht.
Dann wird man sehen, was verändert und beschlossen wird.
Hier ein kleiner Ausschnitt der geplanten Inhalte.
Lieferschein:
Hier soll es künftig keine Aufbewahrungspflicht mehr geben, sofern es sich nicht um einen Bestandteil der Buchführung handelt. Das bedeutet, ist die Auflistung in einer Rechnung identisch mit der Auflistung auf dem Lieferschein, wird letzterer nicht mehr benötigt. Wird jedoch in der Rechnung auf den Lieferschein verwiesen und die Artikel nicht einzeln aufgeführt muss er aufbewahrt werden.
Lohnsteueranmeldungen:
Hier wurde eine bestehende Höhe angepasst. Zurzeit ist von Unternehmen, die im Jahr unter 1.080 EUR Lohnsteuer zahlen, eine jährliche Abgabe und Zahlung zu leisten.
Wurden im Jahr 4.000 EUR überschritten, ist man monatlich verpflichtet. Wenn die Summe zwischen beiden Summen lag, bestand die Verpflichtung vierteljährlich. Nach dem Entwurf soll diese Summe von 4.000 auf 5.000 EUR angehoben werden.
Ob das jetzt ein Vor- bzw. Nachteil ist muss jeder für sich selbst entscheiden.
Kleinbetragsregelung:
Diese Regelung sollte schon vor Jahren eine Änderung erfahren, doch ist es leider nicht dazu gekommen.
Nun soll im Rahmen des Gesetzes ein neuer Anlauf unternommen werden und man kann hoffen, dass es diesmal klappt.
Bisher unterliegen Quittungen bis 150 EUR der vereinfachten Rechnungslegung. Das bedeutet es muss der leistende Unternehmer drauf stehen, die einzeln aufgeführte Menge und das Gesamte Entgelt zzgl. Steuersatz.
Es musste nicht drauf stehen wer gekauft hat. Ab 2017 soll der Betrag dann auf 200 EUR erhöht werden, was zu einer gewissen Vereinfachung führen kann.
Persönlich finde ich das jetzt nicht den großen Wurf, aber vielleicht ist es auch so gewollt. Dann bleibt der Spielraum offen, im Wahljahr größere Geschenke zu verteilen.
Bei Fragen zu den Themen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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