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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats April 2011 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Einkünfte aus Vermietung - Einkünfte volljähriger Kinder - Änderungen 2012 

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Vermietungseinkünfte - Einkünfte volljähriger Kinder

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Geplante Änderungen 2012

 

Wie schon im letzten Monat angekündigt, wird es in diesem Tipp um zwei weitere Änderungen gehen, welche aller Voraussicht nach ab 2012 in Kraft treten werden.

Ich habe schon im letzen Tipp des Monats darauf hin gewiesen, dass es sich hierbei noch um nicht beschlossene Gesetze handelt.


Vermietungseinkünfte:

Die derzeitige Gesetzeslage sieht vor, dass die Mieteinnahmen mindestens 56% der ortsüblichen Miete betragen müssen um 100% der Kosten anrechnen zu können.

Beträgt die Miete zwischen 56 und 75%, so ist laut Rechtsprechung eine Totalprognose über einen Zeitraum mehrerer Jahrzehnte zu erstellen.

Ist das Ergebnis hieraus positiv so können die vollen Kosten angesetzt werden, hingegen bei negativem Ergebnis nur anteilig.

Zum Problem könnte es auch kommen wenn man Mieter hat, welche z.B. seit 30 Jahren zur Miete wohnen und Mieten zahlen, die damals angemessen waren, heute jedoch nicht mehr dem aktuellen Mietniveau entsprechen.

Ab dem Jahre 2012, sollte das Gesetz so verabschiedet werden, wird die Grenze von 56% auf 66% erhöht. Eine Prognose soll es dann nicht mehr geben.

Dieses hätte zur Folge hat dass die Grenze, ab der die vollen Kosten angesetzt werden können, von der Zeit 75% auf 66% sinkt.



Einkünfte volljähriger Kinder:

Für Eltern, deren Kinder sich in einer Berufsausbildung befinden, ergibt sich ab dem 18. Geburtstag die Frage, ob es weiterhin noch Kindergeld gibt oder nicht.

Ob das Kindergeld weiter gezahlt wird liegt dann meistens daran, wie viel Ausbildungsvergütung das Kind erhält, abzüglich Sozialversicherung und Werbungskosten. Ergibt sich danach ein Betrag von derzeit über 8.004 EUR (Kalenderjahr) fällt das Kindergeld weg.

Hier soll es ab dem Jahr 2012 die Änderung geben. Diese soll beinhalten, dass es auf die Einkünfte nicht mehr ankommt, sofern es sich um die erste noch nicht abgeschlossene Berufsausbildung handelt.

Sollten sich mehrere Berufsausbildungen hintereinander ergeben, ohne das ein Abschluss erfolgt, so wird weiterhin, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Geburtstag), Kindergeld gezahlt


Ich finde die Änderungen vom Ansatz her gut ob sie jedoch umgesetzt werden, steht zurzeit noch nicht fest. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte sich an Ihren Steuerberater.
 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 


Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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