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Tipp des Monats April 2006 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp April 2006 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen Eidelstedt Niendorf
 
Gläserne Auslandskonten - Selbstanzeige beim Finanzamt

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Den gläsernen Steuerbürger kennen wir, er muß sich damit abfinden, dass :

* seine Gehaltseinkünfte dem Finanzamt übermittelt werden
* seine inländischen Zinsen dem Finanzamt mitgeteilt werden
* auch Angaben über seine Renten und Pensionen an das zuständige Finanzamt per EDV überspielt werden.

Nun haben im Zuge der Globalisierung viele Steuerpflichtige Geld im benachbarten Ausland angelegt. Diese Anlage im Ausland ist selbstverständlich nicht strafbar, wenn die Zinsen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.

Für den Fall, dass die hiesigen Steuerbehörden den Verdacht hegten, dass Steuerpflichtige ihre Zinsen nicht vollständig angegeben hatten, gab Ihnen die EU-Zinsrichtlinie die Möglichkeit, entsprechende Auskünfte zu erbitten.

Abgesehen von Österreich, Luxemburg und Belgien wurden diese Auskünfte auch erteilt.

Durch ein Gesetz vom 02.02.2006 besteht nun die Verpflichtung eines jedes Mitgliedstaates der EU, einer Behörde eines anderen EU-Staates Auskünfte über Bankkonten zu erteilen. Voraussetzung ist lediglich ein laufendes Ermittlungsverfahren, bei dem eine Steuerhinterziehung in erheblicher Größenordnung vermutet wird.

War die Zahl der Zentral-Europäischen Staaten, die bisher nach der EU-Richtlinie keine Auskunft erteilten noch höher, so werden nach neuester Rechtslage nur noch die Schweiz und Liechtenstein an dem Auskunftsverfahren nicht teilnehmen.

Sollten Sie in der Vergangenheit vergessen haben, Ihre ausländischen Zinsen zu erklären, so sollten Sie wegen einer evt. Selbstanzeige mit Ihrem Steuerberater sprechen.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers




 





 


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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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