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Tipp des Monats April 2002 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen


Schuldzinsen und Anteilskauf
GmbH Kauf - Finanzierung des Kaufpreises - Kredit - Zinsen

Es kommt immer wieder vor, daß Steuerpflichtige z.B. Anteile an einer GmbH kaufen und für die Finanzierung dieses Kaufpreises einen Kredit aufnehmen, für den Sie Zinsen zahlen müssen.

Seit 2001 sind Dividendeneinkünfte (hier handelt es sich steuerlich um Einkünfte aus Kapitalvermögen) nach dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren nur zu 50 % zu versteuern. Das hat zur Folge, daß Ausgaben, die direkt diesen Zinsen zuzurechnen sind, ebenfalls nur zur Hälfte ansetzbar sind. Diese Regelung gilt, wenn der neue GmbH-Gesellschafter die Anteile gekauft hat, weil er sein Geld anlegen wollte.

Wird jedoch z.B. durch tätige Mitarbeiter ein GmbH-Anteil gekauft, damit dieser Mitarbeiter z.B. mehr Einfluß auf die Geschäftsführung hat und damit z.B. eine Kündigung oder eine ungünstige Auswirkung auf seinen Arbeitsplatzverhindern kann, so hängen die Zinsen für den Kredit, der für den Erwerb der GmbH-Anteile aufgenommen wurde mit seiner Arbeitnehmertätigkeit zusammen. Die Zinsen sind als Werbungskosten den Einkünften ausnichtselbständiger Arbeit zuzurechnen.

Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gibt es keine Beschränkung für dem Abzug der aufgewendeten Zinsen. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß als Werbungskosten Pauschale generell schon einmal EURO 1.044,00 angesetzt werden. Liegen die Werbungskosten inkl. Zinsen unter diesem Betrag, wird man also eher argumentieren müssen, daß es sich bei der Finanzierung um eine reine Kapitalbeteiligung handelt.

Sind also für den Kauf von GmbH-Anteilen Finanzierungszinsen zu bezahlen, so ist zu prüfen, welcher Einkunftsart diese Zinsen zu zurechnen sind. Eine entsprechende Begründung sollte der Einkommensteuererklärung beigefügt werden.

So wird es in regelmässigen Abständen von Politikern gleich welcher Partei immer wieder gerne gesagt.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers
 

Verfasser: W. Gräfe

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