S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Dezember 2021 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Hier geht es zum Impressum S. Sievers Steuerberater  in HamburgS. Sievers Steuerberater  in Hamburg Hier finden Sie eine Übersicht aller SeitenKontaktmöglichkeiten S. Sievers Steuerberater  in Hamburg

Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

Datenschutzerklärung

Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Dezember 2021

Überbrückungshilfen gehen in die nächste Verlängerung
Überbrückungshilfe IV für Unternehmer, Gesellschafter, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und weitere Steuerzahler

(Zur Druckansicht Format Adobe.pdf hier klicken)

Die vierte Corona-Welle hat Deutschland voll im Griff und regional gibt es erneut Teil-Lockdowns. Für viele Unternehmen heißt es schon wieder: Beschäftigte in Kurzarbeit schicken, Öffnungszeiten verkürzen oder gar erneut komplett schließen. Die Bundesregierung hat daher angekündigt, die Corona-Hilfen nochmals zu verlängern. Auch für die Monate Januar bis März 2022 soll es Unterstützung in Form der Überbrückungshilfe IV geben.

Überbrückungshilfe IV: Vieles bleibt gleich
Für die Überbrückungshilfe IV gelten die gleichen Fördervoraussetzungen, wie für die Überbrückungshilfe III Plus. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsatz im Förderzeitraum coronabedingt um mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat aus 2019 zurückgegangen ist. Neben dem Fixkostenersatz wird es unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder einen Eigenkapitalzuschuss geben.

Überbrückungshilfe IV: Das ändert sich
Fixkosten werden auch bei Umsatzausfällen von über 70 Prozent nicht mehr vollständig ersetzt, sondern nur noch 90 Prozent. Erstattet werden weiterhin die Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwen­dungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. Kostenpositionen, wie Modernisierungs- oder Renovierungsausgaben, sind künftig allerdings keine Kostenposition mehr.

Während der Fokus der branchenbezogenen Unterstützung bei der Überbrückungshilfe III Plus in der Veranstaltungs- und Tourismusbranche lag, sind es nunmehr die Aussteller von Weihnachtsmärkten. Diese trifft es vielerorts besonders hart, denn auch in Bayern, Sachsen und Thüringen waren viele Weihnachtsmärkte bereits aufgebaut, als die Schließungsanordnungen kamen. In anderen Regionen öffneten die Weihnachtsmärkte noch ihre Pforten, schlossen aber bereits wieder nach wenigen Tagen. Und auch dort, wo aktuell noch Weihnachtsmärkte geöffnet sind, wächst täglich die Sorge, dass auch sie nicht die gesamte Adventszeit über geöffnet bleiben dürfen. Zu spät, um Warenbestellungen zu stornieren, zu spät, um die Aufwendungen für den Auf- und Abbau der Stände gar nicht erst entstehen zu lassen.

Geplant sind für Schausteller, Marktleute und privaten Veranstalter von abgesagten Weihnachts­märkten besondere Abschreibungsmöglichkeiten für verderbliche Waren und Saisonwaren und ein erleichterter Zugang zum Eigenkapitalzuschuss, der zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV beansprucht werden kann. Sie müssen nur für Dezember 2021 einen Umsatzrückgang von über 50 Prozent nachweisen. Alle anderen antragsberechtigten Unternehmen können einen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 30 Prozent auf die erstatteten Fixkosten erhalten, wenn sie im Dezember 2021 und Januar 2022 einen coronabedingten Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent aufweisen.

Neustarthilfe Plus wird verlängert
Auch Soloselbständige werden weiter unterstützt, denn auch für den Zeitraum Januar bis März 2022 kann Neustarthilfe beantragt werden. Solo-Selbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, können zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Endabrechnung muss bis zum 31. März 2022 erfolgen.

Hinweis: Mehr Zeit verbleibt auch für die Erstellung der Schlussrechnungen für Corona-Hilfen, die durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer beantragt wurden. Die Frist für die Schlussrechnung für die Überbrückungshilfen I bis III Plus sowie die November- und Dezemberhilfe wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.




Ihr Steuerberater Sven Sievers



 

 

 

Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht, oder anderer Gesetzgebung die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt,
oder eingeschränkt haben können.
Quelle: ETL Service GmbH - Mauerstraße 86-88 - 10117 Berlin - www.etl-berlin.de