Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de
Tipp des Monats April 2018 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
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Nicht mehr verfassungsgemäß? |
Grundsteuer teuer
Am 10.04.2018 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dass die Grundsteuer, so wie sie jetzt in ihrer Form besteht, nicht mehr
verfassungsgemäß ist.
Entschieden wurde über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofes (BFH) und zwei Verfassungsbeschwerden, die alle auf der Grundlage der
Bewertung vom 1.1.1964 basierten. Das ist die Grundlage für die alten Bundesländer.
Die Grundlage für die neuen Bundesländer stand zwar nicht zur Entscheidung an, aber deren Berechnungsgrundlage stammt vom 1.1.1935
und somit noch älter und es ist unwahrscheinlich dass es so bestehen bleibt.
In den 60ern wurde davon ausgegangen, dass eine regelmäßige Hauptfeststellung stattfinden sollte, was aber nicht geschah und somit nach
Meinung der Richter zu einer Ungleichbehandlung gem. Art. 3. Abs. 1 des Grundgesetzes führte.
Dieses wurde besonders ab 2002 wegen unterlassener aufwendiger Hauptfeststellungen nach individueller Steuerlast gerechtfertigt.
Es ist jetzt aber nicht so, dass seit dem Urteil Grundsteuer nicht mehr gezahlt werden muss, sondern der Gesetzgeber hat bis zum
31.12.2019 Zeit sich eine neue Regelung zu überlegen und zum Gesetz werden zu lassen.
Des Weiteren ist eine fünfjährige Übergangsphase nach Verkündigung des neuen Gesetzes eingeräumt bis zum 31.12.2024 worden, da eine
Umsetzung (Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer) sehr aufwendig sein wird.
Wie eine neue Steuer aussehen wird, steht natürlich im Raum und wird sich meines Erachtens bis zum letzten Tag hinziehen.
Spekulationen gibt es natürlich schon die eine oder andere, z.B. über die Bodenrichtwerte, welche immer aktuell sind und ständig geführt
werden. So sind begehrte Innenstadtlagen oder andere Lagen höher im Wert als Randbezirke und Flächen im ländlichen Bereich. Da hat man natürlich schon einen Unterschied in der jeweiligen Lage und die Kommunen können es über die Hebesätze oder ähnliche Faktoren regeln.
Offen bleibt die Frage natürlich, wie die Bauten dann Einfluss auf den weiteren Wert haben.
Es gibt sogar Stimmen welche sagen, es soll bei einer reinen Bodensteuer bleiben.
Da man aus der Politik hört, dass sich das Steueraufkommen nicht ändern soll, was mit 16,1 Mrd. bei den Kommunen schon einen richtig
hohen Betrag ausmacht.
Es wird sich etwas ändern, was meiner Meinung nach bei einigen zu Mehraufwand und bei anderen entsprechend niedriger sein wird, ob das
dann gerecht ist wird sich dann zeigen.
So oder so wird es interessant werden was bis Ende nächsten Jahres durch die Politik und Medien geistern wird.
Eines wollen die meisten Kommunalchefs sicherlich vermeiden: höhere Steuern festsetzen.
Irgendwo und irgendwann ist immer eine Wahl und Erhöhungen sind selten populär.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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