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Tipp des Monats Juni 2017 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Sofort mehr - Grenze für sofortabzugsfähige geringwertige Wirtschaftsgüter
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Beschluss des Bundestages am 26.04.2017!!!

Wie schon im letzten Tipp des Monats berichtet ist es nun amtlich, dass die Grenze für sofortabzugsfähige/ geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von derzeit 410 EUR netto auf 800 EUR netto erhöht wird. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2018.

Dieses wurde schon über Jahre gefordert und nun hat man der Zeitentwicklung Rechnung getragen, denn seit 1965 wurden die Grenze nicht mehr angehoben.

Während die Sammelposten (Poolabschreibung) bei 1.000 EUR Höchstbetrag bleiben und wie schon beim letzten Mal erwähnt wird die Einstiegsgrenze von 150 auf 250 EUR erhöht.

Wahrscheinlich wird für Unternehmen durch die geringe Spanne von 800 bis 1.000 EUR die GWG immer interessanter als die Sammelposten. Es bleibt aber bei dem jährlichen Wahlrecht, sich zu entscheiden, ob man das eine oder andere nimmt.

Kleiner Exkurs zu GWG:
Es handelt sich um selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter die zukünftig nicht mehr als 800 EUR netto kosten.
Die Nettogrenze gilt auch für Unternehmer/ Vermieter, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dennoch ist natürlich der ganze Betrag mit Umsatzsteuer abzugsfähig.

Wichtig ist, dass die Wirtschaftsgüter selbständig nutzbar sind und nicht anderes Zubehör benötigen um nutzbar zu sein.

So ist zum Beispiel ein All-In-One Gerät (Scanner, Kopierer, Faxgerät und Drucker) alleine für sich nutzbar ohne ein weiteres Gerät, während ein Monitor oder Drucker alleine immer ein weiteres Gerät zur Nutzung bedarf.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, sind die Wirtschaftsgüter sofort als Kosten abzugsfähig und nicht mehr über Jahre abzuschreiben.

In der Kombination mit den Sammelposten hat man immer dann selbst die Entscheidung ob man sofort Kosten absetzen möchte oder doch vielleicht über Jahre verteilen möchte.

Durch die Erhöhung der Grenze wird meines Erachtens mehr Spielraum geschaffen, welcher längst nötig war.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich einfach wie gewohnt an Ihren Steuerberater.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 























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