Tipp des Monats Mai 2023 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
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Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken
genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)
Information und entsprechende Anlagen
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Absatz 1 Satz 1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen fürenergetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes...
Das vollständige Dokument mit allen Informationen finden Sie hier in der Anlage (Format .pdf)
Ihr Steuerberater Sven Sievers
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