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Tipp des Monats Juli 2021 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Juli 2021

Bundesministerium der Finanzen - FAQ „Corona“ (Steuern) - Stand: 6. Juli 2021
Vorauszahlungen Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabsetzen, Steuerzahlungen zinslos stunden, Verzicht auf Vollstreckungen

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche
Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich
betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die
Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

So wird für die Betroffenen bis zum 30. September 2021 in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen zinslos
zu stunden; ebenso soll auf die Vollstreckung rückständiger Steuerschulden verzichtet werden. Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer
herabzusetzen. Für die konkrete Inanspruchnahme der beschriebenen Steuererleichterungen setzen Sie sich bitte direkt
mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Geht es Ihnen um die Stundung der Gewerbesteuer, ist Ihr zuständiger Ansprechpartner
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, da dieser die Festsetzung und Erhebung der Steuern obliegt, in den Stadtstaaten ist Ihr zuständiges Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Geht es um die Versicherungsteuer, sprechen Sie bitte das
Bundeszentralamt für Steuern an.

Die folgenden FAQ sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen
geben. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammen-hang mit der Corona-Krise.

Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen beziehungsweise den weiteren
Ansprechpartnern.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden
Fragestellungen angepasst wird.



 

Die vollständige Information des Bundesfinanazministeriums können Sie hier herunterladen.
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Ihr Steuerberater Sven Sievers

 

 

 

 

 



 

 

 

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