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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats März 2018 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Die Kryptowährung Bitcoin
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Virtuelle Wirklichkeit

Die Virtualität hält nicht nur im technischen Bereich immer mehr Einzug, sondern es bewegt sich auch die sogenannte Kryptowährung.
Am populärsten ist derzeit der „Bitcoin“.

Bisher war nicht in allen Bereichen klar wie damit steuerlich umgegangen werden soll.
Extreme Kursspekulationen, sowohl nach oben als auch nach unten schafften Unklarheit.

Der aktuelle Verlauf ist ein Beispiel dafür.
Nun hat die Finanzbehörde Hamburg zum 11.12.17 unter S 2256-2017/003-52 zur ertragssteuerlichen Behandlung Stellung genommen:

„Bitcoins sind ein digitales Zahlungsmittel, da sie elektronisch geschaffen wurde und sind kein allgemeines Zahlungsmittel, da sie nicht der
Aufsicht der BaFin unterliegen“

Es gibt dabei drei verschiedene Möglichkeiten einer Besteuerung:

Gewerbliche Einkünfte
Wurde die Währung im gewerblichen Bereich angeschafft so unterliegen die Gewinne bzw. Verluste der normalen Besteuerung nach §15
Einkommensteuergesetz (EStG). Gleich ob angeschafft oder selbst erstellt, stellen die Kosten Betriebsausgaben dar.

Spekulationsgeschäfte
Wird die Kryptowährung im Privatvermögen gehalten und käuflich erworben und innerhalb eines Jahres veräußert, unterliegen die Gewinne als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung nach §23 EStG sofern oberhalb von 600 EUR Gewinn. Verluste sind in Zukunft nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart zu verrechnen.

Sonstige Einkünfte
Wurde die Währung selbst geschaffen und im Privatvermögen gehalten, liegen hier keine Spekulationsgeschäfte vor, sondern Sonstige
Einkünfte nach §22 EStG, die gleich zu welchem Zeitpunkt veräußert werden der Besteuerung unterliegen, sofern sie 255,99 EUR
überschreiten.

Werden Bitcoins oder ähnliches als Zahlungsmittel eingesetzt, gilt es als Veräußerungsgeschäft mit den oben beschrieben Auswirkungen.

Sind mehrere vorhanden, geht es nach dem Prinzip: Zuerst eingekauft, zuerst verkauft, First-In First Out (FiFo) Methode.

Sie sehen es gibt einige Punkte zu beachten wenn man solche Kryptowährung besitzt.
Daher achten Sie darauf nichts verkehrt zu machen und informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater.

 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 








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